Der Einsatz von Drohnen in bewaffneten Konflikten
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Abstract
Drohnen werden in bewaffneten Konflikten seit 2001 zunehmend auch zu Kampfeinsätzen eingesetzt und ermöglichen hierbei eine Kriegsführung aus der Distanz, ohne eigene Soldaten zu gefährden. Gerade mit Blick auf die voranschreitenden technischen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Kampfeinsätze von Drohnen hierbei noch weiter steigt. Daher stellt sich die Frage, inwieweit Drohnen bei ihrem Einsatz insbesondere dem humanitären Völkerrecht unterfallen und inwieweit sie fähig sind, internationales Recht einzuhalten. In diesem Rahmen ist darauf einzugehen, ob das humanitäre Völkerrecht auf Drohnen anwendbar ist, ob dieses Verbote oder Einschränkungen in Bezug auf Drohnen als Mittel der Kriegsführung trifft und ob sich darüber hinaus Einschränkungen im konkreten Einsatz ergeben.
Drones have been used increasingly for combat in armed conflicts since 2001 and they enabled conflict parties to a long-distance warfare without the necessity to directly endanger their own soldiers in the battlefield. Thus, the question at hand is, whether drones fall under the scope of international humanitarian law and to which extent they are able to comply with its provisions. Therefore, this article elaborates, in how far international law, especially humanitarian law, is applicable to drones, if there are any proscriptions or restrictions arising to drones as means of warfare in armed conflict and further, if there are restrictions to be made regarding their concrete use in combat.