Die Haftung der kontoführenden Bank in der Insolvenz
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Abstract
Zur erfolgreichen Durchführung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter darauf angewiesen, Konten zur Verwaltung der Gelder einzurichten. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, inwieweit die Bank aufgrund eines Fehlverhaltens des Verwalters haftet: Gelten hier gegenüber den im allgemeinen Zahlungsverkehr anerkannten Grundsätzen abweichende Regeln? Dabei werden verschiedene Aspekte zu unterscheiden sein: Können die Gläubiger der Bank durch Beschluss besondere insolvenzspezifische Prüfungs- und Überwachungspflichten auferlegen? Und wie sind die Pflichten der Bank im vertraglichen und deliktsrechtlichen Bereich ausgestaltet? Um diese Fragen klären zu können, wird auch die Pflichtgemäßheit der Kontenführung durch den Verwalter einer genaueren Analyse unterzogen.