Digestenexegese zu Paul. 13 ed. 4.8.32.14
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Abstract
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist keine Erfindung des 20. Jahrhunderts. Bereits im antiken Rom war sie als besondere Form der Streitbeilegung bekannt. Die aus dem Ediktkommentar des Paulus stammende Digestenstelle 4.8.32.14 bezieht
sich nach der hier vertretenen Auffassung auf den Widerstand gegen ein Schiedsurteil im Falle der Feindlichkeit des Schiedsrichters (arbiter) gegenüber einer der Parteien. Die Exegese widmet sich den historischen, sprachlichen und
juristischen Fragen, die der Textabschnitt aufwirft. Dabei werden unter anderem exceptio doli und petitio poenae in ihren Funktionen für das Schiedsverfahren näher untersucht. Abschließend wird ein Vergleich mit der geltenden Rechtslage vorgenommen.
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Veröffentlicht
2020-03-20
Ausgabe
Rubrik
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Privatrecht
Schlagworte
Privatrecht, Rechtsgeschichte