Der Entwurf der EU-Kommission für eine Societas Unius Personae
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Abstract
Am 09.04.2014 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (SUP-RL(E)) veröffentlicht. Diese soll die Mitgliedstaaten verpflichten, in ihrem Recht eine haftungsbeschränkte Einpersonengesellschaft mit bestimmten Charakteristika vorzusehen, die als SUP (Societas Unius Personae) firmiert. Ziel des Richtlinienvorschlags ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) grenzüberschreitende Tätigkeiten und die Gründung von Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern. Hierzu sollen die Gründungskosten verringert werden. Diese Zielsetzung spiegelt sich in der Grundstruktur der SUP wider: Das Mindestkapital beträgt 1 €. Vorgesehen ist eine Online-Eintragung ohne persönliches Erscheinen der Gründungsgesellschafter oder Geschäftsführer. Eine Spaltung von Satzungs- und Verwaltungssitz ist zugelassen. Sofern die Richtlinie keine Vorgaben macht, ist auf die Gesellschaft das nationale Recht des Satzungssitzes anwendbar. Auf ein grenzüberschreitendes Element wird verzichtet. Im Folgenden soll der Richtlinienentwurf auf seine Rechtmäßigkeit und rechtspolitische Sinnhaftigkeit untersucht werden.