Außenpolitik unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes? Besprechung von EuGH, C-363/18

  • Patricia Sugg (Autor/in)

Abstract

In seiner Entscheidung zur Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln aus den seit 1967 von Israel besetzten Gebieten hat der EuGH festgestellt, dass Lebensmittel, die in einer israelischen Siedlung im Westjordanland oder auf den Golanhöhen hergestellt werden, jeweils mit dem Klammerzusatz „israelische Siedlung“ gekennzeichnet werden müssen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Entscheidung daraufhin, ob der EuGH mit dieser Auslegung der Lebensmittelinformationsverordnung Außenpolitik unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes betrieben hat.

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Veröffentlicht
2020-12-30
Sprache
Deutsch