Führerprinzip und Gemeinschaftsbeschwörungen
Das Arbeitsordnungsgesetz (1934) als Neuausrichtung des Arbeitsrechts in Abkehr von den Prinzipien des Bürgerlichen Rechts
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Abstract
Nationalsozialistisches Recht richtet sich gegen individuelle Freiheit. Davon zeugen in aller Deutlichkeit die ab 1939 entstandenen Entwürfe zu einem Volksgesetzbuch, aber auch bereits das kurz nach der Machtübernahme verabschiedete und ungleich weniger beachtete Arbeitsordnungsgesetz (1934) steht in diesem Zeichen. Thema des folgenden Beitrags ist, inwiefern man sich mit diesem Gesetz im Bereich des kollektiven wie auch des individuellen Arbeitsrechts von den bis dato prägenden Prinzipien des Bürgerlichen Rechts abwandte. Nachzuzeichnen ist, wie staatliche Regelung an die Stelle eigenverantwortlicher Gestaltung trat und das einzelne Arbeitsverhältnis dogmatisch ins Spannungsfeld von BGB-Recht und neuer Gemeinschaftsideologie geriet