Zur Verfassungsmäßigkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gemäß § 217 StGB
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Abstract
Über Jahrzehnte führten Politik und Rechtswissenschaft eine intensive Debatte über die Zulässigkeit organisierter Suizidbeihilfe. Sie mündete in der Entscheidung des Gesetzgebers, mit §217 StGB die geschäftsmäßige Forderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Diese Strafbarkeit fand sich jedoch bereits nach kurzer Zeit mannigfacher Kritik ausgesetzt und wurde inzwischen auch vom BVerfG mit Urteil vom 26.2.2020 (BVerfGE 153, 182) für verfassungswidrig erklärt. Der vom BVerfG entschiedenen Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit der Suizidbeihilfe, die sich im Schnittbereich von Verfassungs- und Strafrecht bewegt, soll im folgenden Beitrag nachgegangen werden. Kern der Untersuchung bildet eine kritische Auseinandersetzung mit der Vorschrift des § 217 StGB unter besonderer Würdigung der Grundrechte der Beteiligten. Dabei nimmt der Beitrag zunächst auf Grundlage des bisherigen Meinungsstandes eine eigene Bewertung vor und erläutert jeweils im Anschluss die Inhalte des Urteils des BVerfG vom 26.2.2020.