Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter im Jugendstrafverfahren – Eine Analyse der Aufgaben von Eltern im Jugendstrafverfahren im Lichte rechtspolitischer Aspekte
Identifier (Artikel)
Abstract
Eltern sind für die Erziehung ihrer Kinder zuständig. Diese Behauptung stellt einerseits ein in der Gesellschaft weit verbreitetes Verständnis über den Aufgabenbereich der Eltern dar, andererseits ist dieser Befund zwingende Folge aus Art. 6 Abs. 2 GG. Sobald Kinder aber strafrechtlich auffällig werden (sog. Delinquenz), entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem, was die Eltern noch tun dürfen, um ihr Kind zu erziehen, und dem, was der Staat an Restriktionen vorgibt, etwa durch Gesetz. Dieses Spannungsverhältnis spiegelt sich nicht zuletzt in den Normen des Jugendstrafgesetzes (JGG) wider. Was also die Rechte und Pflichten der Eltern während des Jugendstrafverfahrens sind, ist der erste Gegenstand des vorliegenden Beitrags. Darauf aufbauend werden die geltenden Vorschriften einem kritischen, rechtspolitischen Blick unterworfen, bevor die Rechtsstellung der Eltern im Jugendstrafverfahren und die rechtspolitischen Probleme des geltenden Rechts zusammengefasst werden.