„Geeignet ist nur, wer vorbehaltlos die Beschlüsse der Partei- und Staatsführung anerkennt und bereit und fähig ist, sich unter Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit für ihre Verwirklichung einzusetzen“ (MdJ DDR 1970) – Juristenausbildung in der DDR

  • Fabian Schulz (Autor/in)

Abstract

Nach dem Beitritt der ostdeutschen Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 fand nicht nur die Deutsche Demokratische Republik, sondern mit ihr die 45 Jahre währende sozialistische Juristenausbildung ihr Ende. Ein Blick auf deren bewegte Geschichte und den stetigen Konflikt zwischen fachlicher und ideologischer Ausbildung lohnt sich auch über 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung. Dabei bietet die Analyse der Juristenausbildung eine einzigartige Möglichkeit, um zu verstehen, welche Anforderungen Partei und Staat an die sozialistischen Rechtsanwender stellten und was die Grundlage der juristischen Entscheidungsfindung sein sollte. Der Beitrag stellt die verschiedenen Phasen der Juristenausbildung in der DDR chronologisch dar. Besondere Berücksichtigung erfährt hierbei die universitäre Ausbildung in ihrem Streben um den neuen sozialistischen Juristen.

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Veröffentlicht
2022-12-24
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Öffentliches Recht, Privatrecht, Strafrecht
Schlagworte
Öffentliches Recht, Privatrecht, Strafrecht, Rechtsgeschichte