Anmerkung zu dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 13.1.2022 in der Rechtssache C-327/20, New Media unter Berücksichtigung methodischer Aspekte sowie der möglichen Konsequenzen für die Rechtslage in Deutschland

  • Lisa Maria Klimaschewski (Autor/in)

Abstract

Im Kontext eines grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsverkehrs zwischen 27 Privatrechtssystemen können sich kleine Abweichungen schnell auf den Binnenmarkt auswirken, daher ist die einheitliche Geltung des Unionsrechts besonders wichtig. Der folgende Beitrag widmet sich der Frage, wie die richtlinienkonforme Auslegung anhand der Vorlagefrage des Urteils C-327/20, New Media auszusehen hat und, abstrakter, der Analyse der europäischen Methodenlehre, um so generelle Tendenzen des Gerichtshofs zu erkennen. Entscheidend geht es darum, ob eine öffentliche Stelle als Gläubigerin eines Unternehmens unter den Begriff des Geschäftsverkehrs i.S.d. Art. 2 Nr. 1 der RL 2011/7 (EU-Zahlungsverzugsrichtlinie) fällt. In Deutschland wirkt sich dies darauf aus, ob einer öffentlichen Stelle als Gläubigerin eines Unternehmens der besondere Schutz der §§ 286 Abs. 5, 271a, 288 Abs. 6 BGB zusteht.

Statistiken

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Veröffentlicht
2023-06-27
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Privatrecht