Für eine neue archäologische Ethik: Kritik und Empfehlungen zur Verbesserung des DGUF-Ehrenkodex

  • Raimund Karl (Autor/in)

Identifier (Artikel)

Abstract

Der derzeitige archäologische Ethikkodex der DGUF, der in diesem Beitrag als Fallbeispiel untersucht wird, kehrt das für andere Fachethiken typische Verhältnis zwischen Normadressaten und Nutznießern um. Sein Nutznießer ist nicht der durch „archäologisches“ Handeln betroffene Mensch, sondern „die Archäologie“. Seine Adressaten sind nicht primär wir Archäologinnen und Archäologen, sondern die von „Archäologie“ betroffenen Menschen. Ein solcher Ethikkodex dient daher nicht dem Schutz Dritter vor „fachlichem Fehlverhalten“, sondern der Durchsetzung subjektiver Interessen und der moralischen Rechtfertigung von „Fachverhalten“ von Archäologen, selbst wenn dieses unethisch oder sogar rechtswidrig ist. Er ist daher sozialschädlich und sollte ersetzt werden. Um wirkmächtig zu sein, muss eine archäologische Ethik als Adressat uns Archäologinnen und Archäologen haben. Ihre Nutznießer müssen die von unserem Handeln betroffenen Menschen sein; und sie muss die Verpflichtung zur Balance fachlicher Werte und Interessen mit jenen dieser Betroffenen in den Vordergrund stellen. Nur das ermöglicht uns, unser fachliches Verhalten selbstständig und eigenverantwortlich so zu gestalten, dass es den davon Betroffenen möglichst nutzt und möglichst nicht schadet.

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Veröffentlicht
2025-04-11
Sprache
de
Schlagworte
Archäologie, Ethik, teleologische Ethik, Humanismus, Nichtschadensprinzip, Nutznießer, Adressaten