AK 5: Archäologischer Kulturgutschutz
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Abstract
Der Schutz von Bodendenkmälern in Deutschland ist inkonsequent: Einerseits gibt es strenge Gesetze und Rechtsvorschriften, die Bodendenkmäler schützen und Ausgrabungen regeln. Andererseits gibt es aber fast keinen Schutz für ausländisches Kulturgut, das über die deutsche Grenze ins Inland verbracht wird (Ausnahmen gibt es nur für Kulturgut aus EU Ländern und in gewissen Umfang für Kulturgut aus dem Irak). Hinzu kommt, dass oft die personellen und finanziellen Mittel fehlen, bestehende Rechtsvorschriften, die Bodendenkmäler schützen sollen, auch tatsächlich anzuwenden und durchzusetzen. Zentral in dieser schwierigen Situation ist, dass die Allgemeinheit in Bezug auf Archäologisches nach wie vor auf wertvolle Objekte fixiert ist und ein öffentliches Bewusstsein dafür fehlt, dass jeder einzelne archäologische Gegenstand aus einem ursprünglichen Befund herausgerissen, dabei archäologische Spuren vernichtet und ein Bodendenkmal beschädigt wurde. Ist dies ohne Dokumentation geschehen, ist die so gewonnene Antiquität für die Archäologie weitgehend wertlos. Dass dies von der Öffentlichkeit nicht gesehen wird, liegt auch an einem Mangel an Aufklärung. Konsequenz eines solchen öffentlichen Bewusstseins ist z.B., dass Bundestag und Verwaltung auch nach 35 Jahren die UNESCO Konventionen von 1970 über den Schutz von Kulturgut noch immer nicht ratifiziert und in deutsches Recht umgesetzt haben auch wenn es dafür in den letzten Jahren ernsthafte Bestrebungen gab. Die DGUF kann als „Nichtregierungsorganisation" helfen, einen effektiveren Schutz für Bodendenkmäler zu organisieren. Es erscheint aufgrund des fehlenden öffentlichen Bewusstseins dringend erforderlich, dass ein erhöhter Druck seitens der Nichtregierungsorganisationen auf Politik und Verwaltung aufgebaut wird, u m mehr Schutz für Kulturgut zu erreichen. Um dem eine organisatorische Grundlage zu geben, hat die DGUF einen Arbeitskreis (AK 5) eingerichtet.