Archäologie und Baudenkmalpflege in Nordrhein-Westfalen 2014 – ein Jahr nach dem Ringen gegen Mittelkürzungen und für eine bessere gesetzliche Grundlage
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Archäologie und Baudenkmalpflege in Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden 2013 mit Plänen zu einschneidenden Kürzungen ihrer staatlichen Finanzierung konfrontiert. Eine gegen diese Pläne gerichtete, von der DGUF initiierte öffentliche Petition fand breite Unterstützung bei den Bürgern und konnte die beabsichtigten Kürzungen spürbar abmildern. Dennoch zeigen Vergleiche, dass sichmdas Land NRW seit langem stark aus der Finanzierung von Archäologie und Baudenkmalpflege zurückzieht und die aktuelle Finanzierung mnicht hinreichend ist. Im Bereich der Archäologie beschäftigen andere europäische Regionen im Durchschnitt drei Mal so viele Archäologen wie NRW. In der Baudenkmalpflege fokussiert die neue Förderung des Landes NRW implizit auf Denkmäler in ökonomisch attraktiven Lagen, während es im ländlichen Raum und bei den Kirchenbauten in Zukunft vermehrt zu Denkmalverlusten kommen wird.
Ebenfalls im Jahr 2013 wurde in NRW das Denkmalschutzgesetz (DSchG) novelliert, wobei insbesondere ein Schatzregal und das Verursacherprinzip eingeführt worden sind. Doch die daraus resultierende Stärkung der Archäologie im Land kommt nur begrenzt zum Tragen, da die Mitte 2014 erlassenen Ausführungsbestimmungen zum DSchG dessen Potenzial nicht ausschöpfen. Sie schränken das neu eingeführte Schatzregal sogar erheblich und fachlich untauglich ein. Vor allem überrascht angesichts der Sparwünsche der Landespolitik, dass bei Rettungsgrabungen die Kostenübernahme durch die Verursacher ohne Not und gegen europäische Regelungen stark begrenzt wird. Zudem belasten unklare Regelwerke die Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten, was dazu beitragen wird, die Akzeptanz von Archäologie und Baudenkmalpflege bei den Bürgern zu verringern.