Das Portable Antiquities Scheme als Vorbild? Anmerkungen zum Beitrag von Christoph Huth, Arch. Inf. 36, 2013
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Abstract
Der Überblick von Christoph Huth zum Portable Antiquities Scheme in den Archäologischen Informationen 36, 2013 ist hoffentlich der Beginn einer intensiveren und breiteren Suche nach einer Lösung für das zunehmende Problem unkontrollierter Sondengänger. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Portable Antiquities Scheme (PAS) in England und Wales ist hier grundlegend. Kurzfristige Erfolge und langfristige Folgen müssen abgewogen werden. Die positiven Beispiele bei Huth wie auch anderen, die den enormen Datenzuwachs für die Archäologie hervorheben, beziehen sich auf objekt-orientierte Ansätze. Die Befundsituation an den Fundstellen selbst liegt weitgehend außerhalb des Blickwinkels des PAS, wie etwa die fehlenden Hinweise in den Good-Practice-Richtlinien von PAS zeigen. Meldungen in den britischen Medien werfen einige kritische Fragen auf. Mehrfach dokumentieren sie – anders als das ebenfalls nicht seltene „Nighthawking“ – eine offen zur Schau gestellte Zerstörung von Fundstellen durch Sondengänger. Eine direkte Übertragung des PAS auf Deutschland mit seiner ganz anderen Rechtstradition erscheint nicht möglich. PAS ist eng mit dem britischen Treasure Act verbunden, der aus alter Tradition nur unter bestimmten, letztlich kaum wissenschaftlich begründeten Umständen Metallfunde einer Meldepflicht unterwirft, wohingegen die deutschen Denkmalschutzgesetze sehr viel sinnvoller auf die wissenschaftliche Bedeutung archäologischer Funde Rücksicht nehmen. Richtig an PAS ist jedoch die Bereitschaft zu einem Dialog anstelle einer gesetzlich-obrigkeitsstaatlichen Regulierung, die kaum Akzeptanz fördert, sondern lediglich auf die jeweilige Gesetzeslage verweist.