Der Nachhaltigkeitsbegriff in der archäologischen Denkmalpflege. Versuch einer Standortbestimmung am Beispiel der denkmalpflegerischen Praxis in Schleswig-Holstein
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Abstract
Der Begriff der Nachhaltigkeit ist in den letzten beiden Jahrzehnten stark in Mode gekommen und hat sich inzwischen als grundsätzliches raumplanerisches Ziel etabliert. Aus Sicht der Archäologie wird darin primär eine Erhaltungspflicht gesehen. Dieses Ziel erweist sich in der gegenwärtigen denkmalpflegerischen Praxis vor dem Hintergrund räumlicher Multifunktionalität als teilweise nur schwer erreichbar. Im Rahmen des Projektes ,Regiobranding‘ bietet sich die Möglichkeit, den Begriff der Nachhaltigkeit aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege Schleswig-Holsteins zu betrachten. Im Kern steht die Evaluierung der rechtlichen Möglichkeiten, um den Belang des archäologischen Erbes vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Erhaltungspflicht entsprechend der eigenen fachlichen Ansprüche sachgerecht in raumplanerische Entscheidungsprozesse einzubringen. Neben der Erhaltungspflicht haben sich seit langem sog. Rettungsgrabungen nach dem Verursacherprinzip eingebürgert. Auf diese Weise können Raumkonflikte zwar gelöst werden, aber diese Lösung geht zu Lasten des archäologischen Erbes. Im Rahmen dieses Beitrags wird der zwischen der Entscheidung für den Erhalt eines Bodendenkmals oder die Durchführung einer Rettungsgrabung abwägende Prozess vor dem Hintergrund der rechtlichen Möglichkeiten des Schleswig-Holsteinischen Denkmalschutzgesetzes aus einer archäologisch-denkmalpflegerischen Perspektive hinterfragt. Dieser Beitrag gibt daher einen Einblick in die in der Landesarchäologie und dem transdisziplinär ausgerichteten ,Regiobranding‘-Projekt geführten Debatte und soll zur Weiterführung anregen.Statistiken
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Veröffentlicht
2016-10-26
Rubrik
Sprache
de
Schlagworte
Archäologie, Rettungsgrabung, archäologische Denkmalpflege, Denkmalpflegemanagement, Öffentlichkeit, Nachhaltigkeit, Erhaltungspflicht, Schleswig-Holstein, Deutschland