Das Verbandsklagerecht und die Entwicklung des (Rechts-)Verhältnisses von Denkmalschutzbehörden und Öffentlichkeit
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Abstract
Das (Rechts-) Verhältnis zwischen den Denkmalschutzbehörden im weiteren Sinne und der Öffentlichkeit ist vielschichtig. Zum einen wird in einigen Denkmalschutzgesetzen darauf hingewiesen, dass die Legitimation des Denkmalschutzes in dem Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Denkmalwert eines Objektes verankert ist. Zudem geht sämtliche hoheitliche Gewalt, und damit auch diejenige der Denkmalschutzbehörden, vom Volke aus. Doch je stärker Eingriffe des Denkmalschutzes in das grundrechtlich geschützte Eigentumsrecht stattfinden, umso mehr unterliegenden die jeweiligen Maßnahmen einem starken sozialen Legitimationsdruck, obwohl das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen haben, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege Aufgaben im Sinne des Allgemeinwohls von hohem Rang sind und daher tief einschneidende Maßnahmen grundsätzlich von den Belasteten zu dulden sind. Zusätzlich angeheizt wird die Frage der Gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Denkmalschutzbehörden und Öffentlichkeit von der Thematik eines Verbandsinformationsrechts, mehr noch eines Verbandsklagerechts. Einige Vertreter der Denkmalschutzbehörden hegen die Befürchtung, dass sie von der Öffentlichkeit durch ein Verbandsklagerecht zu Getriebenen werden könnten. Auf Seiten der wohlgesonnenen Öffentlichkeit, die außerhalb von Amtsarchäologie oder Denkmalpflege steht, besteht dagegen durchaus die Vision, dass Denkmalschutz- und pflegebehörden durch das Verbandsklagerecht positiv unterstützt werden könnten, etwa bei Planungsvorhaben, bei denen der Denkmalschutz von wirtschaftlichen und sonstigen, als übergeordnet dargestellten Interessen ausgehebelt wird. In jedem Fall liegt ein positiver Effekt auf der Hand: Sollte die Öffentlichkeit durch das Verbandsklagerecht aktiv den Denkmalschutz und die Denkmalpflege stützen können, wüchse in der Öffentlichkeit sicherlich auch die Bereitschaft, Aufwendungen für den Denkmalschutz mitzutragen.