Aufklärung, Menschenrechte und Bürgerbeteiligung an der archäologischen Denkmalpflege
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Abstract
Die Aufklärung ist die Grundlage der modernen Wissenschaft und des modernen Rechtsstaates, inklusive seines Verwaltungshandelns in der archäologischen Denkmalpflege. Untrennbar mit dem Grundgedanken der Aufklärung – der grundsätzlichen Gleichheit aller mündigen Menschen – sind die Menschenrechte verbunden: subjektive Individualrechte, die jedem Menschen zustehen. Zu den kulturellen Anspruchs- und Teilhaberechten, die vom Staat in Form von positiven Leistungen zu gewährleisten sind, gehören dabei auch die Rechte auf Teilhabe am kulturellen Leben und an der Wissenschaft. Die Wissenschaft wiederum beruht auf dem Prinzip der allgemeinen Nachvollziehbarkeit ihrer Ergebnisse, was ebenfalls voraussetzt, dass ein jeder auch selbst dazu im Stande sein muss, wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen; also selbst wissenschaftliche Forschung betreiben kann und darf. Will man sich der Bürgerbeteiligung an der archäologischen Denkmalpflege verwehren, verletzt man also nicht nur bereits derzeit geltendes Menschenrecht. Man stellt (insbesondere, aber nicht nur, im deutschen Sprachraum) gleichzeitig auch unsere Wissenschaft und unserer Gesellschaftsordnung und somit die Grundlagen der modernen archäologischen Denkmalpflege in Frage.