Archäologie, Öffentlichkeit, Teilhabe und deren föderale Umsetzung: Ein archäologisch-denkmalpflegerischer Kommentar aus Schleswig-Holstein zu einer akademischen Scheindebatte

  • Ulf Ickerodt (Autor/in)

Identifier (Artikel)

Abstract

Das Thema Archäologie und Öffentlichkeit ist seit geraumer Zeit Gegenstand akademischer Diskussion und damit Teil archäologischer Selbstreflexion. Diese Entwicklung resultiert zu einem gewissen Teil aus der Hinwendung archäologisch-universitärer Forschung auf die mit der eigenen Vermittlungsarbeit verbundenen Fragestellungen. Dessen ungeachtet ist die im Titel genannte Beziehung ein wichtiger Bestandteil der archäologisch-denkmalpflegerischen Arbeit. Die Vermittlung archäologischer Forschung in die Öffentlichkeit ist ein Aspekt ihres denkmalrechtlich abgesicherten Arbeitsauftrages. Ein anderer ist die „Trägerschaft öffentlicher Belange“. Sie lässt sich aus dem öffentlichen Interesse ableiten, das zur Einrichtung denkmalrechtlich abgesicherter, staatlicher Denkmalpflegestrukturen geführt hat. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ergeben sich in Deutschland aus der Kulturhoheit der Länder sehr unterschiedliche rechtlich-organisatorische Rahmenbedingungen (DNK, 2016). Diese rechtsverbindlichen Rahmenbedingungen sind als übergeordnete, abstrakte oder konkrete landespolitische Ziele immer Ausdruck eines öffentlichen Willensbildungsprozesses. Dieser beinhaltet neben rein fachlichen Zielen auch den Bereich der Daseinsvorsorge. Diese hebt konkret auf den nachhaltigen Umgang mit der Ressource archäologisches Erbe ab. Das Spektrum reicht hier von der Entwicklung der Ortskerne und Innenstädte bis hin zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamtes. Daneben steht das Aufgabengebiet der Bildung. Im Bereich der Planung kommen die Ziele Wachstum/Innovation zum Tragen. Diese umfassen z. B. die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und betrifft hier vor allem die Bereiche Bauleitplanung und Digitalisierung. Stichworte sind hier Open data und Open source. Andere Aspekte sind das vom archäologischen Erbe getragene Tourismus- und Naherholungspotenzial sowie eine damit zusammenhängende Wirtschaftsförderung. Letzteres wird durch schnelle, sachgerechte und transparente sowie rechtlich abgesicherte Beteiligungsverfahren im Bereich der Trägerschaft öffentlicher Belange (TöB) getragen. Konkretes landespolitisches Ziel ist die Infrastrukturentwicklung. Sie enthält beispielsweise Hochwasserschutz, Instandhaltung der Infrastruktur, Straßenbau sowie den Breitband-, Stromnetz- oder Bahnausbau. Hierzu kommt die durch den globalen Klimawandel ausgelöste Energiewende. Dies alles hat konkrete Auswirkungen auf die fachliche Praxis der archäologischen Denkmalpflege und auf ihr Verhältnis zur Öffentlichkeit: In das Handeln und die Entscheidungen der staatlichen Denkmalpflege fließen sowohl die (vielfältigen und diversen) Belange der Öffentlichkeit als auch die Interessen der Denkmale ein. Beides wird über rechtlich geordnete und überprüfbare Verfahren wahrgenommen und entspringt einem demokratisch legitimierten Willensbildungsprozess.

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Veröffentlicht
2021-05-28
Sprache
de
Schlagworte
Archäologie, Denkmalschutz, DSchG, Bodendenkmalpflege, Denkmalpflegemanagement, Öffentlichkeit, Teilhabe, Partizipation, Schleswig-Holstein, Deutschland, Sharing Heritage, DGUF Tagung 2018