Anmerkungen zum Beitrag „Nutzung und Publikationsrechte an Grabungsdokumentationen – eine Übersicht zu den Regelungen der Denkmalpflegeämter in Deutschland“: Die fehlende schleswig­holsteinische Perspektive

  • Ulf Ickerodt (Autor/in)

Identifier (Artikel)

Abstract

In dem genannten Beitrag (Zerres, 2021) setzt sich die Autorin mit den bestehenden Regelungen zu wissen- schaftlichen Auswertungs- und Publikationsrechten von archäologischen Materialien und Dokumentationen auf Grundlage online veröffentlichter, gültiger Grabungsrichtlinien der deutschen Landesdenkmalämter auseinander. Sie wird in ihrem selektiv zusammengetragenen Überblick zunächst dem Umstand gerecht, dass die Handhabung der Nutzungsrechte in einem föderalen System unterschiedlich ausfallen kann (s. a. Hönes, 1998). Mit der Unterstellung, dass der Eigentumsanspruch der Länder nur auf Behauptungen beruhe, trägt sie aktiv zu Rechtsunsicherheit bei. Zudem wird eine gemeinsame Vorgehensweise im Publikationswesen postuliert, in deren Rahmen Veröffentlichungen generell nur in Abstimmung mit der jeweiligen Behörde erfolgen dürfen. Diese Behauptung wird ohne die Untersuchung und Darstellung konkreter Zuständigkeiten aufgestellt.

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Veröffentlicht
2023-05-03
Sprache
de
Schlagworte
Archäologie, Denkmalschutz, DSchG, Bodendenkmalpflege, Denkmalpflegemanagement, wissenschaftliche Auswertung, wissenschaftliche Publikation, Schleswig-Holstein, Bundesrepublik Deutschland