Amtliche Grabungsrichtlinien versus Norm – Ein Vergleich der Genese und Rechtskraft am Beispiel der Richtlinien des österreichischen Bundesdenkmalamtes
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Abstract
Die Richtlinien archäologische Maßnahmen des österreichischen Bundesdenkmalamts (BDA) erweisen sich bei genauerer Betrachtung als unverbindliche Empfehlung, an deren Methodik man sich nur halten muss, wenn man das im Genehmigungsantrag beantragt hat. Jede andere wissenschaftlich anerkannte, beantragte Methodik muss vom BDA ebenfalls bewilligt werden. Wie von Anonymus (2021) am Beispiel der Richtlinien des westfälischen Amtes für Archäologie gezeigt, lässt sich nicht feststellen, welche Art von Norm die Richtlinien des BDA sind und was genau ihr rechtlicher Status ist. In erster Linie scheinen sie dem Nutzen der Amtsorgane zu dienen. Es wird vorgeschlagen, statt behördlich oktroyierter Richtlinien die für ein verlässliches archäologisches Grabungs- und Dokumentationswesen erforderlichen Standards auf dem dafür in Österreich gesetzlich durch das Normengesetz 2016 vorgesehenen Weg, nämlich in einem Normungsverfahren, als nationale Norm zu entwickeln.