Zur gesellschaftsvertraglichen Gestaltung der Ergebnisteilhabe der OHG-Gesellschafter
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Abstract
Weil die Freundschaft beim Geld bekanntermaßen aufhört, handelt es sich bei dem Recht auf Gewinnbeteiligung um ein durchaus streitanfälliges Recht der OHG-Gesellschafter. Das Gesetz regelt deren Ergebnisteilhabe in den dispositiven §§ 120 – 122 HGB. Der Beitrag offenbart jedoch die Schwachstellen dieser gesetzlichen Regelung und entwickelt auf dieser Grundlage Vorschläge zur Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, um eine interessengerechte Verteilung von Gewinn und Verlust unter den Gesellschaftern sicherzustellen.
Statistiken
Veröffentlicht
2020-07-05
Ausgabe
Rubrik
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Privatrecht, Gesellschaftsrecht
Schlagworte
Privatrecht