Demokratische Grenzen für Völkervertragsrecht nach BVerfG III: Sind die in der Entscheidung zu CETA (BVerfGE 143, 65 ff.) zur Wahrung der verfassungsrechtlichen Grenzen formulierten Vorgaben und Mechanismen aus Sicht des Völkerrechts überzeugend?
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Abstract
In seiner Entscheidung zur vorläufigen Anwendung von CETA hat das BVerfG festgestellt, dass eine Verletzung von Verfassungsrechtsgütern möglich erscheine, sich das Risiko der verfassungsrechtlichen Nachteile jedoch durch unterschiedliche völkerrechtliche Vorkehrungen ausschließen lasse. Der vorliegende Beitrag untersucht die Vorkehrungen daraufhin, ob diese im Völkerrecht wirksam implementiert werden und aus völkerrechtlicher Sicht diejenige Wirkung entfalten können, die notwendig ist, um den mit der Vorkehrung verfolgten Zweck zu erreichen.
In its decision on the provisional application of CETA, the BVerfG stated that although an infringement of constitutional rights seems possible, the risk of disadvantages could be excluded by different provisions of international law. This article examines the provisions with a view to whether they can be effectively implemented in international law and whether they can have the effect that is necessary to achieve the purpose pursued by the provision.