Richtlinien für Gutachter:innen

Nach einer ersten Prüfung durch die Herausgeber:innen werden Aufsätze/Research Articles und Forschungsberichte/Research Reports einem Double-Blind Peer-Review Verfahren unterzogen. Dies bedeutet, dass die Identität der Autor:innen und Gutachter:innen einander unbekannt bleibt. Die Herausgeber:innen wählen, ggf. unterstützt vom wissenschaftlichen Beirat, jeweils zwei Gutachter:innen aus. Im Falle von gegensätzlichen Gutachten können die Herausgeber:innen ein drittes Gutachten hinzuziehen. Basierend auf den Ergebnissen der einzelnen Gutachten behalten sich die Herausgeber:innen die endgültige Entscheidung vor, ob und in welcher Form ein Artikel zur Publikation gelangt.

Allgemeine Hinweise

Als interdisziplinäre Zeitschrift richtet sich transfer an Gutachter:innen aus zahlreichen Fachdisziplinen mit dem Ziel, den Bedürfnissen der einzelnen Fachbereiche gemäß einen hohen wissenschaftlichen Qualitätsstandard zu garantieren. Zugleich möchte transfer den fächerübergreifenden wissenschaftlichen Dialog fördern. Deshalb werden die eingereichten Beiträge nicht nur an hohen wissenschaftlichen Standards gemessen, sondern auch am Grad ihrer Zugänglichkeit für ein multidisziplinäres Lesepublikum. Die Gutachter:innen sind dazu aufgefordert, Beitragsmanuskripte – insbesondere, wenn sie stark fachspezifische Terminologie und Methodik enthalten – auch auf ihre Verständlichkeit für einen Leser:innenkreis zu prüfen, der sich über diverse Fachbereiche erstreckt.

  • Verwenden Sie für Ihr Gutachten bitte das Peer-Review Formblatt, welches Sie nach Übernahme des Gutachtens von der Redaktion erhalten.
  • Bitte achten Sie auf mögliche Interessenkonflikte. Wir bemühen uns, durch eine gezielte Auswahl der Gutachter:innen einen reibungslosen Double-Blind Peer-Review Prozess sicherzustellen. Dennoch kommt es gelegentlich vor, dass Gutachter:innen die Arbeiten bestimmter Autor:innen erkennen und ein unvoreingenommener Begutachtungsprozess dadurch behindert wird. Nehmen Sie in diesem Fall bitte vom Gutachten Abstand und benachrichtigen Sie zeitnah die Redaktion.
  • Bitte behandeln Sie Manuskripte streng vertraulich. Leiten Sie weder unpublizierte Beiträge noch zugehöriges Material an Dritte weiter.
  • Sollten Sie, nachdem Sie ein Gutachten übernommen haben, bemerken, dass bestimmte Teile oder Aspekte eines eingereichten Beitrags wider Erwarten nicht im Bereich Ihrer fachlichen Expertise liegen, so informieren Sie bitte zeitnah die Redaktion. Dies hilft uns, etwaige Lücken im Begutachtungsprozess zu vermeiden.
  • Bitte geben Sie weder Ihre persönliche Identität noch die Ihrer Institution preis. Geben Sie keine Hinweise auf Ihre eigenen Arbeiten oder den Ort, an dem Sie tätig sind.
  • Bitte geben Sie stets die vollständigen Seitenzahlen an, wenn Sie sich auf bestimmte Textpassagen innerhalb des Manuskripts beziehen.
  • Bitte versehen Sie Ihr Votum stets mit einer hinreichenden Begründung, sodass die Autor:innen nachvollziehen können, wie und warum Sie zu Ihrem Begutachtungsergebnis gelangt sind. Fügen Sie bitte genaue Angaben der von Ihnen ggfs. herangezogenen oder empfohlenen Fachliteratur bei.
  • Sollten Sie zu dem Ergebnis gelangen, dass ein Artikel schwerwiegende Mängel aufweist, dann versuchen Sie bitte dennoch sinnvolle Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Bemühen Sie sich bitte stets darum, den Gesamtertrag und auch die Stärken eines Artikels aufzuzeigen und Anregungen zu geben, wie der Artikel zur Publikationsreife geführt werden könnte.

Votum

Die Gutachter:innen werden gebeten, gleich zu Beginn ihres Gutachtens über das Formblatt ihr Votum abzugeben. Dieses soll die Herausgeber:innen zu einer von vier möglichen Entscheidungen führen:

    „Ich empfehle die Publikation des Artikels in transfer in der vorliegenden Form.“

    „Nach Einpflegung untenstehender Änderungen/Ergänzungen empfehle ich die Publikation des Artikels in transfer.“
In diesem Fall machen Sie im Formblatt unter (3) bitte detaillierte Angaben zu den von Ihnen zur Qualitätswahrung für notwendig befundenen Änderungen und Ergänzungen.

    „Nach grundlegender Überarbeitung empfehle ich die erneute Einreichung des Artikels zum Peer-Review für transfer.“
Bitte machen Sie auch hier konkrete und detaillierte Angaben zu für notwendig befundenen Änderungen und Ergänzungen. Diese sollten, im Formblatt unter (2) und (3), stets begründet und mit allen notwendigen Literaturhinweisen und sonstigen Angaben versehen werden.

    „Ich empfehle den Artikel nicht in transfer zu publizieren.“
Sollten Sie die Ablehnung eines Artikels empfehlen, ist es umso wichtiger, dies objektiv und auf der Grundlage fachspezifischer Angaben zu begründen. Die Herausgeber:innen benötigen besonders detaillierte, gut verständliche Informationen, um im Zuge ihres Entscheidungsprozesses Bedenken gegen eine Publikation genau nachvollziehen zu können. Diese notieren Sie bitte im Formblatt unter (2).

Fristen

Bitte halten Sie die unten angegebenen Fristen ein. Sollten Sie die Einreichfrist aus zwingenden Gründen nicht einhalten können, teilen Sie uns bitte zeitnah mit, wann wir mit Ihrem Gutachten rechnen dürfen.

Die Autor:innen erhalten spätestens sechs Monate nach Einreichung Nachricht, ob ihr Beitrag zur Publikation angenommen wurde.

Die Gutachten werden innerhalb von zwei Monaten nach Zusage von der Redaktion erbeten.