Reisekosten, Arbeitszeit, Fahrzeiten und Vergütung: wichtige Regelungen auch für Arbeitnehmer in archäologischen Berufen (Arbeitspapiere CIfA Deutschland 5)

  • Eric Biermann (Autor/in)

Identifier (Artikel)

Abstract

Vielen Kolleginnen und Kollegen, die mit dem eigenen oder einem zur Verfügung gestellten Fahrzeug zu Außeneinsätzen fahren, ist nicht bekannt, dass es sich auch bei der dafür aufgewendeten Zeit um durch den Arbeitgeber zu vergütende Arbeitszeit handelt. Dies zwingt zudem zur Berücksichtigung des § 3 ArbZG, um die zulässige Arbeitszeit – auch mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes – nicht zu überschreiten. Bereits im Jahr 2015 bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) aus dem Jahr 2009 auf Grundlage der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Dieses betrifft zwar Außendienstmitarbeiter, lenkt den Fokus aber auch auf Dienstreisen, deren Vergütung und die Reisekostenerstattung. Die im Grunde eindeutige Rechtslage muss allerdings in der Praxis, z. B. auch unterstützt durch die Gründung eines Betriebsrates, umgesetzt werden, weshalb in Folge einige kurze Erläuterungen zum Themenkomplex gegeben werden.

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Veröffentlicht
2024-06-25
Sprache
de
Schlagworte
Archäologie, Beruf, EuGH, BAG, Arbeitszeit, Fahrzeit, Außendienst, Dienstreise, Reisekosten, Arbeitnehmerrechte