Urheber- und Verwertungsrechte in der Bodendenkmalpflege – Ein Gutachten vom Dezember 1998 und eine Einordnung aus heutiger Sicht
Identifier (Artikel)
Abstract
Ganz überwiegend fanden bis in die neunziger Jahre in Deutschland archäologische Untersuchungen in amtlicher Verantwortung statt. Mit dem Bedeutungsgewinn privater Archäologieunternehmen wurde interessant, unter welchen Voraussetzungen die Dokumentation von Grabungen Gegenstand des Urheberrechts ist und wie sie genutzt werden kann. Das in diesem Kontext seitens der staatlichen Denkmalpflege beauftragte und nachfolgend vorgestellte Gutachten aus dem Jahr 1998 beschäftigte sich mit den Urheber- und Nutzungsrechten an Grabungsdokumentationen. Nach diesem Gutachten liegen die Urheber- und Nutzungsrechte, soweit sie entstehen, bei den Personen, die sie erstellen. Nutzungsrechte können etwa an Arbeitgeber oder Auftraggeber übertragen werden. Das Gutachten arbeitet heraus, dass die staatlichen Behörden sich an diesen Dokumentationen einfache, also nicht ausschließliche Nutzungsrechte vorbehalten können, soweit dies zum Vollzug ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendig ist. In einer aktuellen Einleitung geht der Autor auf seitdem eingetretene Veränderungen der Rechtslage und der Rechtsprechung ein.