Kann überhaupt irgendwer graben?
Archäologische Feldforschung im Spannungsfeld zwischen Partizipation und Gefahrenabwehr
Identifier (Artikel)
Abstract
Archäologische Nachforschungsgenehmigungs-Pflichten werden gewöhnlich mit der Erfordernis begründet, archäologische Denkmale vor Zerstörungen durch wissenschaftlich unsachgemäße Ausgrabungen zu schützen. Die Kontrolle der Wissenschaftlichkeit der vorgeschlagenen Forschungsvorhaben wird von staatlichen Denkmalbehörden durchgeführt, deren eigene Feldforschungen aber anscheinend regelhaft keiner vergleichbaren, unabhängigen Kontrolle unterworfen werden. In diesem Beitrag wird anhand des konkreten Beispiels des österreichischen Bundesdenkmalamtes (BDA) gezeigt, dass staatliche Behörden und deren Fachpersonal nicht mehr, sondern eher weniger als andere professionelle Archäologen dazu geeignet und qualifiziert sind, die Wissenschaftlichkeit von beantragten Feldforschungsprojekten zu beurteilen. In Stellenbesetzungsverfahren wird die diesbezügliche Kompetenz von Kandidaten nicht überprüft. Wissenschaftliche Beurteilungen der Qualität der von Fachorganen des BDA durchgeführten Feldforschungen fallen maßgeblich schlechter aus als die für andere Einrichtungen tätiger Archäologen. Dass diese Organe ihre Aufgaben als Amtssachverständige nicht immer ordnungsgemäß erledigen, ist durch vernichtende Gerichtsurteile positiv bewiesen. Eine interne wissenschaftliche Integritätssicherungsstelle fehlt ebenso wie eine effektive Dienstaufsicht, selbst wenn dieser bereits gerichtlich bewiesenes dienstliches Versagen angezeigt wird. Zudem erfolgt die Prüfung selbst wissenschaftlich höchstqualifizierter Antragsteller oft durch akademisch (oft deutlich) geringer als diese qualifizierte Organe. Kontrolle durch eine staatliche Behörde ist also nicht dazu geeignet, die wissenschaftliche Qualität archäologischer Feldforschung sicherzustellen.