Zur Problematik der Archivierung archäologischer Funde

  • Michael M. Rind (Autor/in)

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Abstract

Die Archivierung archäologischer Funde in der Bundesrepublik Deutschland ist wegen der Kulturhoheit der Bundesländer nicht einheitlich geregelt. Die Fachämter für Bodendenkmalpflege sind deshalb unterschiedlich ausgestattet und die Verhältnisse mit dem Umgang von Kulturgut aus Ausgrabungen, Surveys und privaten Sammlungen in den einzelnen Bundesländern nicht direkt vergleichbar. Der Autor beschreibt die diesbezüglichen Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen auch vor dem Hintergrund der Veränderung der gesetzlichen Grundlagen im Denkmalschutzgesetz seit dem 27. Juli 2013.

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Veröffentlicht
2015-12-07
Sprache
de
Schlagworte
Archivierung, Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, LWL-Archäologie für Westfalen, Schatzregal, Kulturgut, Archäologie, DMB, Fachgruppe Archäologische Museen und Sammlungen, Entsammeln, Bodenkmalpflege, NRW