Das Thema Berufsverband aus der Sicht eines ‚Landesarchäologen‘

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Abstract

In Bayern wird in der Bodendenkmalpflege seit 2002 nach dem Veranlasserprinzip verfahren. Dieses war schon im ursprünglichen Denkmalschutzgesetz von 1973 verankert. Die Abwicklung von Maßnahmen erfolgt heute praktisch ausschließlich durch private Grabungsfirmen. Als Folge davon ist Bayern zusammen mit Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit den meisten beschäftigten Archäologen. Da es sich bei Ausgrabungen um die unwiderrufliche Zerstörung unseres archäologischen Erbes handelt, ist Voraussetzung für ein gut funktionierendes System eine gute Qualifikation aller Tätigen. Neben einer Präqualifikation (mit nachvollziehbarem Aufwand) bedarf es der Kontrolle – nach dem Gesetz und der Ausführung in Bayern als Amtsaufgabe gegeben – und Sanktionsmöglichkeiten. Ein für alle in der Archäologie Tätigen zuständiger Berufsverband könnte hier eine gute Grundlage bilden.

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Veröffentlicht
2018-11-23
Sprache
de
Schlagworte
Archäologie, Firmengrabung, Bodendenkmalpflege, Bayern, Verursacherprinzip, Qualifikation, Kontrolle, Sanktion, Berufsverband, DGUF Tagung 2017