Die Grabungsrichtlinien 2021 der LWL-Archäologie für Westfalen – wie verbindlich sind Durchführungsvorschriften?
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Abstract
Im Rahmen des Verursacherprinzips werden Grabungen durchgeführt, für die in den einzelnen Bundesländern Grabungsrichtlinien zur einheitlichen Bewerkstelligung der Dokumentationen entwickelt wurden. Die im Februar 2021 veröffentlichten neuen Grabungsrichtlinien der westfälischen Landesarchäologie enthalten einige gravierende Neuerungen; u.a. sehen sie eine völlige Übertragung der Nutzungsrechte an den Grabungsergebnissen an die LWL-Archäologie für Westfalen vor.1 Der Beitrag lotet aus, welche rechtliche Bindungskraft diese Grabungsrichtlinien haben und legt dar, dass diese allein für Amtsgrabungen gelten; Firmengrabungen sind von ihnen nicht betroffen.
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Veröffentlicht
2022-06-09
Sprache
de
Schlagworte
Archäologie, Grabungsrichtlinie, Dokumentationsrichtlinie, privatwirtschaftliche Archäologie, DSchG NRW, Nordrhein-Westfalen, LWL-Archäologie für Westfalen