Führerschein oder Einzelfahrerlaubnis? Ein Vergleich von Genehmigungspflichten für Straßenverkehr und Nachforschungen

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Abstract

Vergleicht man die Genehmigungspflichten für das Autofahren und für archäologische Nachforschungen miteinander, erweist sich, dass Letztere weit restriktiver sind. Dies obgleich die Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum, die vom privaten Autofahren ausgehen, sowohl gut dokumentiert und genau bekannt als auch die tatsächlich erzeugten Schäden nachweislich sowohl ernsthaft als auch bedeutend sind; während die durch Nachforschungen ausgehenden Gefahren für Bodendenkmale überwiegend hypothetisch, nicht systematisch dokumentiert und weder in Quantität noch Qualität auch nur einigermaßen abschätzbar sind. Es ist nicht einmal klar, ob durch die Verhinderung von Nachforschungen überhaupt irgendwelche ‚vermeidbaren‘ Schäden abgewendet werden, oder nicht vielmehr die unbemerkte Zerstörung von Denkmalsubstanz durch andere Schadensursachen gefördert wird. In diesem Beitrag wird argumentiert, dass statt der bisherigen Einzelgenehmigungspflicht für jede archäologische Nachforschung ein ‚Nachforschungsschein‘ vergleichbar dem Führerschein eingeführt werden sollte, der Inhaberinnen zur selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Durchführung archäologischer Nachforschungen außer in konstitutiv geschützten ‚Grabungsschutzgebieten‘ berechtigt.

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Veröffentlicht
2018-11-23
Sprache
de
Schlagworte
Archäologie, Denkmalpflege, Nachforschungsgenehmigung, Deutschland, Österreich, Bodendenkmal, Bodendenkmalpflege