70 Jahre „Landschaft in Not“: Appelle gegen die Zerstörung unseres Kulturerbes im Rheinischen Braunkohlenrevier

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Das Rheinische Braunkohlenrevier könnte heute die historisch und archäologisch am besten erforschte Region der Welt sein. Man hätte nur dem damaligen Staatskonservator Walter Bader und anderen Autoren folgen müssen, die bereits 1953 in der Denkschrift „Eine Landschaft in Not“ alles Nötige dafür dargelegt haben. Stattdessen blicken wir nun auf eine geschichtslose Landschaft, deren Kulturerbe zum Großteil ohne Dokumentation vernichtet wurde und immer noch wird. Dabei verfügt der Veranlasser RWE Power AG, bis ins Jahr 2000 Rheinbraun AG, über mehr als ausreichende finanzielle Mittel, um im Vorfeld des Tagebaus umfassende Ausgrabungen und lückenlose Dokumentationen durchführen zu lassen. Dennoch erhielt das Unternehmen 1995 einen Freibrief, das Kulturerbe weitgehend ohne Dokumentation zu zerstören. Er beruht alleine auf einem Vertrag, der mit dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) geschlossen wurde. Wolfgang Clement, einer der beiden federführenden SPD-Minister, saß bis 1992 im Aufsichtsrat der Rheinbraun AG und ab 2006 wieder in dem der Nachfolgegesellschaft RWE Power AG. Einen Beigeschmack hat auch die bis heute bestehende Tolerierung des Vertrages durch die zuständigen Politiker, durch Verwaltung und Denkmalpflege. Insbesondere weil sich in der Regel jedes andere Unternehmen in Deutschland im Vorfeld eigener Baumaßnahmen an den Ausgrabungs- und Dokumentationskosten beteiligen muss. Spätestens nach Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW im Jahr 2013, die eine Kostenbeteiligung des Veranlassers verbindlich festschrieb, hätte über eine Vertragsauflösung diskutiert werden müssen. Bisher haben dies nur wenige Personen öffentlich versucht. Die dem Verfasser bekannten werden in diesem Beitrag zitiert.

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Veröffentlicht
2023-05-03
Sprache
de
Schlagworte
Archäologie, Denkschrift, Kulturerbe, Rheinisches Braunkohlenrevier, Tagebau, geschichtslose Landschaft, Zerstörung, Bau- und Bodendenkmale, Nordrhein-Westfalen, RWE Power AG, Stiftung Archäologie im Rheinischen Braunkohlerevier, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, DSchG NRW, Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes