DOI: http://dx.doi.org/10.11588/ip.2016.2.32472

Karsten SCHULDT

Erklären, warum Bibliotheken so sind, wie sie sind - Zur Nutzung von Archivmaterialien zur Erklärung des Status Quo von Bibliotheken

Zusammenfassung

Die Geschichte von Bibliotheken kann helfen, ihren heutigen Status Quo zu erklären und Hinweise darauf geben, welche Entwicklungen der Bibliotheken realistisch sind. Anhand eines Beispiels aus einer Studie zum Status Quo der Volksschulbibliotheken im Kanton St. Gallen soll gezeigt werden, dass eine solche Rekonstruktion der Geschichte von Bibliotheken und bibliothekarischen Infrastrukturen mit teilweise wenig Aufwand möglich ist und unerwartete Ergebnisse hervorbringen kann. Zudem wird gezeigt, wie mit einer Archivrecherche der Status Quo von Schulbibliotheken gut erklärt werden kann. Im Fazit wird argumentiert, dass dies auch für andere Bibliothekstypen gelten kann.

Schlüsselwörter

Archivrecherche, Bibliotheksgeschichte, Volksschulbibliotheken, St. Gallen

Explain, how libraries have become what they are - On the usage of archival materials for the explanation of the status quo of some libraries

Abstract

The history of libraries can help to understand their status quo und can indicate which developments of these libraries are realstic. Based on an example from a study of the state of the libraries of the primary schools in the canton of St. Gall, this text shows that a reconstruction of the history of libraries or their infrastructures is possible with small effort and can yield existing results. In additon, the text demonstrates the use of archival material for the explanation of the status quo of school libraries. It will be argued in the end, that this could be true for other types of libraries as well.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Der erste Zugang zum Archiv

1.1 Auftrag der Bibliothekskommission und Fragen zum 'Schulbibliotheksartikel' als Motivation

1.2 Erster Kontakt mit dem Archiv

2 Arbeit im Archiv

3 Vorgefundene Materialien zur Geschichte der Schulbibliotheken in St. Gallen

3.1 Materialien zum Volksschulgesetz von 1983

3.2 Materialien zur Kommission

3.3 Materialien zu ähnlichen Studien

3.4 Materialien zur Weiterbildung an Schulbibliotheken

4 Rekonstruktion der Geschichte der Volksschulbibliotheken im Kanton St. Gallen

5 Fazit

6 Literatur

6.1 Quellen

6.2 Archivmaterialien

Autor

Einleitung

Bibliotheken sind heute sehr darauf fixiert, sich ihre Zukunft erst vorzustellen und dann zu gestalten. Diskussionen in bibliothekarischen Medien drehen sich oft darum, den jetzigen Zustand der Bibliotheken zu beschreiben und davon ausgehend zu bestimmen, wie sie sich entwickeln müssten, teilweise kurzfristig (Projekte, Strategieentwürfe), teilweise langfristig (Diskussionen zu neuen Aufgaben und Megatrends). Was bei diesem Blick in die Zukunft vergessen geht, ist, dass selbstverständlich auch die Vergangenheit helfen kann zu verstehen, warum Bibliotheken heute so sind, wie sie sind und warum bestimmte Zukunftsentwürfe und Projekte nicht so funktionieren (werden), wie das bei einem vor allem nach vorne gerichteten Blick angenommen wird. Wie im Weiteren sichtbar werden wird, kann z.B auch nicht einfach davon ausgegangen werden, dass eine Veränderung des „Umfeldes“ von bestimmten Bibliotheken direkt zu einer Veränderung der Bibliotheken führen muss.

Der folgend Text soll das anhand der Archivarbeit, die im Rahmen einer grösseren Studie zum Status Quo der Volksschulbibliotheken im schweizerischen Kanton St. Gallen durchgeführt wurde (Schuldt, Mumenthaler & Vardanyan 2016), aufzeigen. Bei dieser Arbeit wurde sichtbar, dass die Archive und Bibliotheken mit Sammelauftrag (in diesem Fall das Staatsarchiv St. Gallen, die Kantonsbibliothek St. Gallen Vadiana und die Kantonsbibliothek Graubünden) eine grosse Zahl von Materialien enthalten, die es mit relativ wenig Aufwand erlauben, die grundlegenden Strukturen einer Bibliotheksgeschichte (hier der Volksschulbibliotheken des Kantons St. Gallen) zu rekonstruieren. Diese Rekonstruktion machte es möglich, die jetzige Situation der untersuchten Bibliotheken zu verstehen und darauf aufbauend auf die Zukunft gerichtete, realistische Vorschläge für die Weiterentwicklung zu machen. Diese Vorschläge weichen immens von der bibliothekarischen Literatur zu Schulbibliotheken ab (vgl. u.a Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken 2014, Holderried & Lücke 2012 sowie die Darstellung der bibliothekarischen Vorstellungen von Schulbibliotheken in Schuldt, Mumenthaler & Vardanyan 2016:15-16), lassen sich aber aus der Geschichte der untersuchten Bibliotheken begründen – und wären ohne die Archivrecherche nicht gemacht worden.

Insoweit argumentiert dieser Text nicht dafür, die Geschichte der Bibliotheken als rein „interessantes“ Thema zu betrachten, das als Hobby verfolgt werden könnte, sondern dafür, diese Geschichte in die Diskussion über die Zukunft der Bibliotheken einzubeziehen. Allerdings ist dazu notwendig, auf die tatsächlichen historischen Materialien zurückzugreifen – was an sich selbstverständlich sein sollte, aber in der bibliothekarischen Diskussion, in der eher historische Behauptungen über Bibliotheken vorzuherrschen scheinen, oft etwas in den Hintergrund zu geraten scheint. Selbstverständlich ist die Zukunft offen und nicht durch die Vergangenheit vorherbestimmt, dennoch entwickeln sich Institutionen wie Bibliotheken in Kontinuitätslinien, die ihre Entwicklung und ihren jetzigen Zustand mitbestimmen. Das zu ignorieren, kann zu haltlosen Vorhersagen verleiten, was z.B. zu unnötigen Ängsten oder Erwartungen führen kann oder auch zu Projekten, die aufgegleist werden, obwohl vergleichbare Projekte in den gleichen Systemen schon einige Jahre zuvor scheiterten. Oder anders gesagt: Auch für Bibliotheken gilt, dass die Zukunft nur wirklich gestaltet werden kann, wenn die reale Geschichte – nicht die angenommene – beachtet wird. Das hier geschilderte Beispiel will zeigen, dass es möglich ist, diese Geschichte zu rekonstruieren. In dieser Studie geschah das „Entdecken“ der Materialien und der historische Zugang relativ zufällig; zu hoffen ist, dass auf dieser Erfahrung aufbauend in ähnlichen Projekten zielgerichteter vorgegangen wird.

1 Der erste Zugang zum Archiv

Der Zugang zum Staatsarchiv St. Gallen geschah eher zufällig über eine Spezialfrage in einem grösseren Projekt. In diesem Artikel wird dieser Zugang bis zum ersten Besuch im Archiv beschrieben.

1.1 Auftrag der Bibliothekskommission und Fragen zum 'Schulbibliotheksartikel' als Motivation

Der Auftrag zur Studie, in deren Rahmen die Archivrecherche durchgeführt wurde, lautete, den Status Quo der Volksschulbibliotheken im Kanton St. Gallen zu erheben. Volksschulen umfassen in St. Gallen zwei Jahre Halbtagskindergarten, sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Oberstufe. (Berufsschulen und Kantonsschulen, d.h. Gymnasien, sind darin nicht enthalten.) Auftraggeber war die Bibliothekskommission St. Gallen, die 2015 eingesetzt wurde und die Ergebnisse der Studie verwenden will, um ihre Arbeit – Förderung und Weiterentwicklung des Bibliothekssystems im Kanton – für Volksschulbibliotheken planen zu können. Im Gegensatz zu anderen Bibliothekstypen waren diese schwer für die Arbeit an der Bibliotheksstrategie des Kantons zu gewinnen gewesen. Gleichzeitig hatte die Kommission den Eindruck, dass sie wenig von der realen Situation der Volksschulbibliotheken wisse. Weder war bekannt, wie viele Bibliotheken es in den Volksschulen des Kantons gab, noch wie diese ausgestattet waren oder ob es eine Infrastruktur gibt, auf die sich diese stützen. Es war Aufgabe der Studie, das zu klären.1

Beim Vorgespräch wurde von der Kommission darauf verwiesen, dass die Bibliotheken im Volksschulgesetz erwähnt werden. Dies wurde als Besonderheit hervorgehoben. Sehr schnell wurde während der Studie allerdings klar, dass dies für die schweizerischen Kantone eher der Normalfall ist. (In 20 der 26 Kantone finden sich in den Schulgesetzen Erwähnungen von Schulbibliotheken, in drei Kantonen im Bibliotheksgesetz, zudem existieren in vier Kantonen gesonderte Reglemente zu Schulbibliotheken.) Auffällig war aber die Formulierung des betreffenden Artikels 25, Volksschulgesetz St. Gallen:

„Art 25: Bibliothek

1 Die Schulgemeinde unterhält eine Bibliothek für Schülerinnen und Schüler sowie eine Bibliothek für Lehrpersonen.

2 Die Bibliothek für Schülerinnen und Schüler kann zusammen mit anderen Institutionen geführt werden.”

Der Artikel hat Auffälligkeiten. (1) Er beschreibt Schulbibliotheken als obligatorisch, allerdings nicht für Schulen, sondern für Schulgemeinden. Schulgemeinden werden in Eigenverantwortung von den politischen Gemeinden gebildet, können ganz unterschiedliche Zuschnitte haben (z.B. Teile mehrerer politischer Gemeinden umfassen oder intern noch einmal in Schulkreise unterteilt sein) und auch unterschiedlich viele Schulen umfassen. Das Gesetz lässt es zu, dass eine Schulgemeinde mit z.B. fünf Schulen nur eine Bibliothek eröffnet und damit das Gesetz erfüllt. (2) Erstaunlich ist zudem die Differenzierung von Bibliotheken für Schülerinnen und Schüler auf der einen und Lehrpersonen auf der anderen Seite. Dies ist in der bibliothekarischen Literatur zu Schulbibliotheken nicht vorgesehen. In dieser wird im Allgemeinen von Schulbibliotheken für die gesamte Schulgemeinschaft ausgegangen. (3) Die Formulierung, dass Bibliotheken auch mit anderen Einrichtungen zusammen betrieben werden können, eröffnet zwar die Möglichkeit, dies mit der jeweiligen Gemeindebibliothek zu tun – eine Lösung, die für Bibliothekarinnen und Bibliothekare gewiss naheliegt und in Kombinierten Schul- und Gemeindebibliotheken in der Schweiz realisiert ist –, aber sie ist nicht eindeutig. Auch Schulbibliotheken, die z.B. mit einem lokalen Jugendclub, der Feuerwehr, dem Musikverein oder einer Buchhandlung zusammen betrieben werden, wären dem Gesetzestext nach möglich.

Es stellte sich für den Autor dieses Berichtes die Frage, woher diese Formulierungen stammen und was sich beim Verfassen derselben gedacht wurde.2 Eine Recherche in der vom Kanton bereitgestellten elektronischen Gesetzessammlung3 zeigte, dass der Artikel in genau dieser Formulierung schon in der ersten Fassung des Volksschulgesetzes, das 1983 erlassen wurde, enthalten war und – im Gegensatz zu nahezu allen anderen Artikeln – seitdem keine Änderung erfahren hat. Wenn, dann gab es offenbar nur beim Verfassen des Gesetzes Diskussionen über diesen Artikel. Insoweit entstand die Idee, nach den Protokollen der Parlamentssitzungen, in denen das Gesetz besprochen wurde, zu recherchieren. Diese liegen nicht elektronisch vor. Eine Kollegin – Eliane Blumer – verwies in einem privaten Gespräch darauf, dass diese wohl im Kantonsarchiv, dem Staatsarchiv St. Gallen, liegen müssten. Dieser Verweis führte dazu, Kontakt mit dem Archiv aufzunehmen.

1.2 Erster Kontakt mit dem Archiv

Der Autor dieses Textes hat keine historische Ausbildung und deshalb die Arbeit im Archiv bis dato auch nicht praktiziert. Obwohl in seiner Ausbildung – Studium Bibliothekswissenschaft und Gender Studies – Archive mehrfach Thema im Unterricht waren, in Exkursionen besucht wurden und er sogar ein mehrwöchiges Praktikum in einem Archiv absolvierte, galt es doch, Zugang zu einer eher unbekannten Institution zu finden.4 Dieser Text soll auch ein Ansporn für andere sein, dies zu tun. Obwohl der erste Kontakt – siehe weiter unten – für jemanden, der sonst in Bibliotheken arbeitet, ungewöhnlich erschien, lohnte es sich, sich darauf einzulassen. Archive haben – wie auch Bibliotheken – eigene Regeln und soziale Erwartungen, aber sind heute selbstverständlich darauf ausgerichtet, ihre Sammlung der Nutzung zuzuführen. Die Arbeit im Archiv war, im Vergleich zur Arbeit in Bibliotheken, irritierend ähnlich, aber doch anders und hat u.a. den Blick dafür gestärkt, wie soziale Erwartungen die Nutzung von Gedächtniseinrichtungen prägen.

Der erste Kontakt mit dem Archiv begann mit der Recherche im Archivkatalog. Dieser ist, heute genauso selbstverständlich wie in Bibliotheken, Online zugänglich. Bekanntlich sind Archivkataloge Sammlungs- und Provenienzorientiert, im Gegensatz zu Bibliothekskatalogen mit ihrer Orientierung auf die konkreten Medien. Dennoch bieten auch sie einen Zugang über Schlagwort-Suchen. Die erste Recherche nach Unterlagen zum Volksschulgesetz brachte einige Ergebnisse, insbesondere einen Bestand mit dem Titel „Erziehungsgesetz, Totalrevision“ (Staatsarchiv St. Gallen, A 242/01.02) und einen mit dem Titel „Volksschulgesetz: Verarbeitung der Vernehmlassungen“. (Staatsarchiv St. Gallen, A 242/01.07)

Viel interessanter war allerdings, dass die kursorische Recherche – quasi als Nachgedanke, ob zum Thema der Studie weitere Materialien vorhanden sind, die beim Besuch in St. Gallen eingesehen werden könnten, nachdem dieser ehedem geplant wurde – auch beim Schlagwort „Schulbibliothek“ ein Bestand mit dem Titel „Protokolle der kantonalen Kommission für Schulbibliotheken“ nachgewiesen wurde. (Staatsarchiv St. Gallen. A 90/99) Die Existenz einer solchen Kommission war bis dahin weder der Bibliothekskommission noch dem Autor bekannt.5 Der Besuch eines Archivs wie des Staatsarchivs St. Gallen bedarf einer vorherigen Anmeldung, inklusive einer Angabe der Materialien, die eingesehen werden sollen. Da einige der Materialien, die sich in der Recherche als interessant herausgestellt hatten, laut ihrer Katalogeinträge nicht frei zugänglich waren, gab der Autor in seiner ersten Mail an das Archiv eine längere Begründung, warum er die Materialien einsehen wollte und legitimierte sich zur Sicherheit mit seinem akademischen Titel und seiner beruflichen Position. Schlussendlich konnte er ohne Probleme alle gewünschten Materialien einsehen. Das Archiv ist weit offener als der Eindruck, den sein Katalog vermittelt.

Eine solche Anmeldeprozedur ist bei Bibliotheken im Allgemeinen erst für historische Materialien notwendig, nicht für Medien aus den 1970er Jahren, wie sie der Autor einsehen wollte. Insoweit war diese Anmeldung etwas irritierend und zeigte einen Unterschied zwischen Archiv und Bibliothek. Interessant war die Reaktion des Archivs, das nicht mit einer Mail antwortet. Stattdessen wurde der Autor dieses Textes am gleichen Tag telefonisch vom Archiv kontaktiert, um sein Interesse genauer abzuklären und die konkreten Nutzungsbedingungen des Archivs zu erläutern. Auch dieses Vorgehen wäre für Bibliotheken ungewöhnlich und kann gewiss etwas überzogen wirken. Dennoch sind solche Vorgespräche für Archivnutzungen offenbar normal. In diesem Gespräch wurde zudem der Termin des ersten Besuches geklärt. Bei späteren Besuchen geschah diese Klärung nur noch per Mail.

2 Arbeit im Archiv

Der erste Besuch im Archiv fand im August 2015 statt, darauf aufbauend ein Besuch im September und zwei im Oktober. Zudem wurden an einem Tag Materialien in der Kantonsbibliothek Graubünden in Chur eingesehen. Der Zeitpunkt und die Häufigkeit der Besuche ergab sich aus anderen Verpflichtungen des Autors sowie der zur Verfügung stehenden Mittel für dieses Projekt (die in Arbeitszeit umgewandelt wurden). Es ist sichtbar, dass diese Besuche – jeweils ein Tag – für eine tiefergreifende historische Arbeit nicht ausreichend wären. Dennoch ermöglichten sie erstaunlich umfangreiche Einsichten in die Geschichte der Schulbibliotheken in St. Gallen.

Aufbauend auf den Vorabsprachen hatte das Archiv die angefragten Materialien auf einem Wagen bereitgestellt. Die Materialien konnten im Lesesaal des Archivs frei und ohne Einschränkungen genutzt werden. Es war möglich, sie zu lesen, zu photographieren und – zu relativ hohen Kosten von einem Franken pro Blatt – zu kopieren. Alle notwendigen Schreibmaterialien und technischen Hilfsmittel konnten im Lesesaal benutzt werden. Der Saal selber ist nicht gross, allerdings gibt es – im Gegensatz zu Bibliotheken – auch nicht viele Personen, die ihn benutzten. Teilweise war der Autor während seiner Besuche allein, im Höchstfall waren zwei weitere Nutzerinnen respektive Nutzer anwesend. Diese kleine Anzahl von Menschen wird dafür persönlich betreut, z.B. mit Namen und Titel angesprochen. So gab es auch Gespräche mit dem für den Bestand, aus dem die meisten vom Autor genutzten Materialien stammten, Verantwortlichen. Gleichwohl ist es so, dass die Nutzerinnen und Nutzer die meiste Zeit allein mit den Materialien arbeiten. Dieses persönliche Setting unterscheidet sich auch von der Arbeit in Bibliotheken.

Zusätzlich zu den vorbestellten Materialien konnte der Autor die als Freihand aufgestellte Forschungsbibliothek des Archivs nutzen, insbesondere die kantonale Gesetzessammlung.

Grundsätzlich ergab sich aus den jeweils gesichteten Materialien neu zu recherchierendes Material. So wurde z.B. durch Erwähnungen im Amtlichen Schulblatt klar, dass die Kantonale Kommission für Schulbibliotheken zeitweise anders hiess. In den 1980er Jahren fusionierte sie mit einer anderen Kommission, deren Protokolle ebenfalls im Archiv liegen, aber vom Autor ohne diesen Fund nicht eingesehen worden wären. Die Protokolle der Schulbibliothekskommission liegen ab der 80. Sitzung (11. Juli 1959) vor. Zuerst schien es so, als wären die Protokolle davor nicht existent. Dann wurde durch das Lesen des Amtlichen Schulblatts ersichtlich, dass die Kommission zuvor „Jugendschriftenkommission“ genannt wurde. Deren Protokolle liegen von der ersten (02. Mai 1906) bis zur 79. Sitzung (03. September 1958) unter diesem Namen im Archiv, im Amtlichen Schulblatt liess sich mit diesen Angaben einfach die Verordnung zur Gründung dieser Kommission finden. (Verordnung betreffend staatlicher Unterstützung der Schulbibliotheken an den Primarschulen, 1906)

Die Arbeit im Archiv ist ähnlich, aber doch anders als in Bibliotheken. Moderne Archive sind an der Nutzung ihrer Materialien interessiert; dies war in St. Gallen deutlich zu spüren. Auch stehen die Archivarinnen und Archivare für Fragen zur Verfügung, können aber selbstverständlich nicht alle inhaltlichen Fragen zum Bestand beantworten. Dies bleibt die Arbeit der Forschenden selber.

3 Vorgefundene Materialien zur Geschichte der Schulbibliotheken in St. Gallen

In diesem Kapitel soll eine kurze Übersicht zu den vorgefunden und durchgearbeiteten Archivmaterialien gegeben werden. Dies soll als Beispiel dafür gelten, was in Archiven zum Teil ohne grossen Aufwand zur Geschichte von Bibliotheken und bibliothekarischen Institutionen zu finden ist. Anhand der Materialien wird im anschliessenden Kapitel 5 kurz die Geschichte der Volksschulbibliotheken in St. Gallen rekonstruiert und gezeigt, welches neue Wissen daraus entstand. Es ist zu vermuten, dass (a) in ähnlichen Archiven ähnlich aussagekräftigte Dokumente lagern und (b) eine längere und systematische Recherche noch weitergehende Rekonstruktionen der Geschichte von Bibliotheken ermöglichen würden.

3.1 Materialien zum Volksschulgesetz von 1983

Der erste Grund für den Besuch des Staatsarchivs war, wie weiter oben geschildert, die Formulierung des Artikels zu Bibliotheken im Volksschulgesetz von 1983. Da dieser Artikel bislang nicht geändert wurde, gab es auch keine parlamentarischen Debatten zu solchen Änderungen, die hätten nachgelesen werden können.6

Hingegen fanden sich mehrere Unterlagen zur Vorgeschichte des Gesetzes selber. Neben Darstellungen der Kantonsregierung im Amtlichen Schulblatt fand sich ein Konvolut zur Vernehmlassung (Staatsarchiv St. Gallen, A 242/01.07) – dem politischen Prozess, der in der Schweiz bei Gesetzes verbreitet ist, bei dem grundsätzlich alle Parteien, Verbände und betroffenen Gruppen eingeladen sind, sich im Vorfeld zu Gesetzesvorschlägen zu äussern –, insbesondere eine Broschüre, welche die Vorträge einer Tagung aus dem Jahre 1978 zum Gesetzesvorhaben dokumentierten. (Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen 1978) Die Broschüre legte die Grundidee des Volksschulgesetzes – sowie des Mittelschulgesetzes und des Gesetzes über die Pädagogische Fachhochschule, die gemeinsam erlassen wurden – dar. Die drei Gesetze sollte das bisherige System von Bildungsgesetz und Reglementen komplett modernisieren und die Autonomie der Gemeinden im Bezug auf Schulen erhöhen.

Die Broschüre gab einen Einblick in die Ziele der damaligen Bildungsreformen im Kanton und liess einige Eigenheiten der heutigen Schulen im Kanton – z.B. die hohe Gemeinde- und Schulautonomie oder die hohe Wertschätzung von praktischen Tätigkeiten im Unterricht und die Orientierung des Schulsystems auf Handwerksberufe – verständlich erscheinen. Zu den Schulbibliotheken fand sich in der Broschüre allerdings kein Hinweis.

Das Konvolut enthielt weitere Dokumente zur Vernehmlassung. Nicht alle Einreichungen waren erhalten. Es fand sich allerdings ein „Verarbeitung der Vernehmlassungen“ (Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen Sekretariat 1978) genanntes Typoskript, in welchem zu jedem Artikel der Vernehmlassungsversion des Gesetzes jeweils die Einlassung der unterschiedlichen Organisation z.T. paraphrasiert, z.T. im Zitat versammelt waren. Zudem wurde am Ende jeder Aufzählung der Argumente ein Platz für eine veränderte Version des Artikel frei gelassen.

Sicherlich ist diese „Verarbeitung“ mit Vorsicht zu interpretieren. Es ist sichtbar, dass sie als Verwaltungsdokument einem bestimmten Ziel verpflichtet war und dass die Sammlung der Argumente eine letztlich subjektive Entscheidung der im Sekretariat mit der Erstellung beauftragten Personen darstellte, auch wenn sie offenbar auf eine möglichst grosse und umfassende Übersicht bedacht waren. Zusätzlich waren die Vernehmlassungen, die verarbeitet wurden, politische Dokumente, bei denen die Worte, Inhalte und Argumente bedacht gewählt – und teilweise in den Rahmen der politischen Programme der antwortenden Parteien und Institutionen gestellt – waren. Die Verarbeitung zeigte, das unter anderem die Kantonale Kommission für Schulbibliotheken zur Vernehmlassung eingeladen wurde, dass sich daneben aber nur wenige Gruppen zum Schulbibliotheksartikel äusserten. Von den anderen Gruppen wurde vor allem bemängelt, dass im Artikel nicht jede Schule, sondern nur jede Schulgemeinde verpflichtet wurde, eine Bibliothek zu führen. Ansonsten wurde der Artikel aber offenbar akzeptiert, was nicht mit allen anderen Artikeln passierte.

In diesem Konvolut fand sich der Beitrag der Kommission nur kurz paraphrasiert. Der ausführliche Beitrag – mit Anschreiben und dem Entwurf eines neuen kantonalen Reglements für Schulbibliotheken – fand sich erst in den Unterlagen der Kommission selber. Die Verarbeitung der Vernehmlassungen zeigte, dass die vorgebrachten Argumente das Erziehungsdepartement nicht überzeugten und der Artikel grundsätzlich beibehalten wurde. Auch weitere Versionen des Gesetzestextes vor der Verabschiedung folgten diesem Muster. Der Inhalt der Artikel wurde nicht geändert, die Formulierungen nur wenig, die Position des Artikels im Gesetz veränderte sich, weil andere Artikel verschoben, eingefügt, gestrichen oder zusammengefasst wurden. Kaum eine Gruppe beschäftigte sich wirklich mit dem Artikel, niemand forderte eine Streichung. Er kann als Konsens verstanden werden.

In den Protokollen der Kantonalen Kommission für Schulbibliotheken finden sich in der 126. Sitzung (16. August 1978) und der 127. Sitzung (27. September 1978) Hinweise auf die Vernehmlassung (Staatsarchiv St. Gallen, A 90/99). Drei Mitglieder – L. Kleiner, F. Brossel und P. Ganz, die Vornamen lassen sich nicht vollständig auflösen – erarbeiteten den Entwurf, der dann noch einmal überarbeitet7 und anschliessend eingereicht wurde.

Der Tenor der Vernehmlassung geht dahin, dass die Kommission die Schulbibliothek als Fach- und Freihandbibliotheken versteht, die modern – d.h. mit einem hohen Anteil an Sachliteratur, bibliothekarischer Leitung, d.h. bibliothekarischem Personal, und aktuellen Medienformen ausgestattet – sein sollen und vorschlägt, dies auch so ins Gesetz aufzunehmen. Dazu entwarf die Kommission, wie erwähnt, eine eigenes Reglement. Es gab zwar schon zuvor kantonale Reglemente zu Schulbibliotheken, insoweit war diese Idee nicht abwegig, passte aber nicht zum erklärten Ziel des Erziehungsdepartements, die Autonomie der Gemeinden zu stärken und auf zusätzliche Regelungen neben dem Gesetz, wenn möglich, zu verzichten. Wie schon erwähnt, ging das Departement auf diesen Vorschlag auch nicht ein.

Dennoch ist das Reglement ein Dokument, aus dem sich das Denken der damaligen Kommission – das sich kaum von dem unterscheidet, was heute z.B. in den Richtlinien für Schulbibliotheken der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken 2014) oder der Expertenkommission Bibliothek und Schule im dbv dargelegt wird – herauslesen lässt. Dies ist vor allem relevant, wenn man die gänzlich davon abweichende Realität, die in der Studie zum heutigen Zustand der Schulbibliotheken im Kanton aufgezeigt wurde, oder die Protokolle der Kommission in der Jahren zuvor, in der eine andere Aufgabe von Schulbibliotheken gesehen wurde, gegen diese Vorstellungen stellt. Grundsätzlich zeigen die Unterlagen zur Vernehmlassung, (a) eine Vorstellung von modernen Schulbibliothek, die den heutigen Vorstellungen ähneln, (b) eine grundsätzliche Akzeptanz von Schulbibliotheken durch die Politik, aber (c) auch keinen Veränderungswunsch von anderen Seiten als der Kommission selber.8

3.2 Materialien zur Kommission

Wie erwähnt, erschloss sich der vorhandene Bestand der kantonalen Kommission für Schulbibliotheken erst über mehrere Besuche. Er ist über verschiedene Konvolute und Beiträge im Amtlichen Schulblatt verteilt. Mit mehr Zeit und Ressourcen für tiefergehende Recherchen hätten sich gewiss weitere Bestände gefunden. Durchgearbeitet wurden:

  • Die Protokolle der Jugendschriftenkommission von der 1. Sitzung (02. Mai 1906) bis zur 79. Sitzung (03. September 1958). (Staatsarchiv St. Gallen, KA R.130 B38) Diese sind in zwei Schreibheften versammelt, beide per Hand und durchgängig geführt.

  • Protokolle der Kantonalen Kommission für Schulbibliotheken von der 80. Sitzung (11. Juli 1959) bis zur 132. Sitzung (26. März 1981). Die Protokolle schliessen direkt an die vorhergehenden an, führen diese aber ohne weitere Erklärung unter dem neuen Namen weiter. (Staatsarchiv St. Gallen. A 90/99)9 Die Protokolle sind als Typoskript ausgeführt, wobei alle den gleichen Aufbau haben und zumeist 2-4 A4 Seiten umfassen. Allerdings fehlen die Unterlagen zur 96., 97., 100., 102., 118. und 131. Sitzung.

  • Jahresberichte der Kantonsbibliothek St. Gallen Vadiana, Kantonale Kommission für Schul- und Gemeindebibliotheken St. Gallen, 1982-2012 (Staatsarchiv St. Gallen, ZA 118). Die Schulbibliothekskommission fusionierte 1982 mit einer weiteren Kommission (Kantonale Kommission für Jugend- und Volksbibliotheken, deren typographischen Protokolle ebenfalls in dieser gleichen Sammlung im Archiv vorliegen) zur genannten Kommission, die der Kantonsbibliothek angegliedert wurde. Dort existierte sie unter wechselnden Namen bis Ende 2012 und stellte jährlich ihre Arbeit in den Jahresberichten der Bibliothek vor.

  • Erwähnungen, Vernehmlassungen, Reglemente und Listen empfohlener Literatur im Amtlichen Schulblatt des Kantons St. Gallen, beginnend mit der Verordnung, mit welcher die Jugendschriftenkommission eingerichtet wurde – zuerst besprochen 1905 und als Verordnung erlassen am 09. März 1906. Die durchgehende Aufgabe der Kommission bis 2012 war die Publikation einer Liste von Jugendliteratur, in den ersten Jahrzehnten gedacht als einzige Quelle von Literatur für Schulbibliotheken im Kanton, später als für Schulbibliotheken empfohlene Literatur, die allesamt im Amtlichen Schulblatt – z.T. als Sonderdruck – erschienen.10 Nicht alle dieser Listen sind im Staatsarchiv erhalten – allerdings existieren weitere Bestände des Schulblatts, z.B. in der Kantonsbibliothek –, dafür erschien die Kommission regelmässig als Thema oder als Publizierende im Schulblatt selber. In den ersten Jahren publizierte sie z.B. Listen von Schulbibliotheken, die sie finanziell unterstützt hatte. Gleichzeitig erliess das Erziehungsdepartement mehrfach Reglemente zu Schulbibliotheken (1906, 1934, 1952, 1962). Auffällig ist, dass die Häufigkeit der Erwähnungen nach einigen Jahren nachlässt, aber bis 1982 nicht aufgehört wird, zu Schulbibliotheken zu publizieren.

All diese Materialien erlauben keine lückenlose, aber doch eine gut strukturierte Rekonstruktion der Arbeit der Kommission, selbst wenn sie als Quellen vorsichtig und kritisch interpretiert werden. Viele der Entscheidungen, die in dieser Geschichte getroffen wurden, sind in den Materialien z.B. sichtbar, aber fast nie begründet. Dennoch erlaubt diese Rekonstruktion, viele Eigenheiten der heutigen Schulbibliotheken in St. Gallen zu verstehen.

3.3 Materialien zu ähnlichen Studien

Überraschend war vor allem, dass die Studie zum Status Quo der Volksschulbibliotheken in St. Gallen, in deren Rahmen die beschriebenen Archivrecherchen durchgeführt wurde, Vorgänger-Projekte hatten. Auch dies wurde nur Schritt für Schritt klar, zumal von diesen Studien nur noch Bruchstücke vorhanden sind. Dennoch konnte durch diese Studien, die von unterschiedlichen Institutionen durchgeführt wurden, gelernt werden, was in den Volksschulbibliotheken in St. Gallen eine Kontinuität darstellt und was sich offenbar verändert hat. Relevant ist auch, dass die Grundidee, in einer Studie den Status Quo der Volksschulbibliotheken zu erheben und diese darauf aufbauend weiterzuentwickeln, schon mehrfach in Aktion gesetzt wurde, aber ohne heute noch nachweisbare Effekte gehabt zu haben.

  • Die ersten Listen von Schulbibliotheken stammen, wie erwähnt, aus den ersten Jahren der Jugendschriftenkommission, die eine Zeit lang im Amtlichen Schulblatt publizierte, welche Schulen sie mit welchen Geldsummen unterstützt hatte.

  • 1969 wurde, obwohl der Hergang nicht ganz nachvollziehbar ist, ein Fragebogen an alle Schulbibliotheken im Kanton verschickt. Der Inhalt und Aufbau des Fragebogens ist nicht mehr nachvollziehbar, aus den Protokollen der Kommission geht allerdings hervor, das der Rücklauf zäh war (am Ende nach mehreren Erinnerungen 150 Antworten bei verschickten 400 Fragebögen). Die Antworten zeigen Schulbibliotheken, die von Lehrpersonen geleitet; vor allem als zentrale Schul-, aber zum Teil auch als Klassenraumbibliotheken geführt werden und mehr Geld zur Verfügung haben, als sie ausgeben. Besonders betroffen war die Kommission davon, das fast alle antwortenden Schulbibliotheken auf die Frage, ob sie eine Beratung durch die Kommission wünschen, explizit mit Nein antworteten. (Protokolle der 105., 106. und 107. Sitzung der Schulbibliothekskommission)

  • 1976 wurde, allerdings von der Kommission für Jugend- und Volksbibliotheken, eine weitere Umfrage durchgeführt, die ebenso eine Rücklauf von rund einem Drittel hatte. Die Ergebnisse wurden erst 1980, dafür aber als eigenständige Broschüre „Schulbibliotheken im Kanton St. Gallen“ (Kantonale Kommission für Schul- und Volksbibliotheken St. Gallen 1980) publiziert. Die Ergebnisse zeigte ein ähnliches Bild wie 1969, allerdings mit mehr Bibliotheken, die als Freihand aufgestellt waren. Die Broschüre ist in einem Ton gehalten, der alle Bibliotheken, die nicht dem Verständnis „moderner Bibliotheken“ entsprechen, vorwirft, veraltet zu sein.

  • 1992 führte die Pädagogische Arbeitsstelle des Kantons St. Gallen im Rahmen des kantonal finanzierten Projektes „Muttersprache, Teilprojekt: Leseförderung 1991-1993“ eine „Pilotuntersuchung 1992: Statistik der Schulbibliotheken des Kantons St. Gallen“ durch (Pädagogische Arbeitsstelle des Kantons St. Gallen 1994). Auch diese basierte auf einer Umfrage per Fragebogen. Die erhobenen Daten wurden anhand der Vorstellungen, die in der damals aktuellen Richtlinien für Schulbibliotheken der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (1. Auflage, 1990) niedergelegt waren, statistisch ausgewertet. Bezogen auf diese, erschienen die Schulbibliotheken im Kanton als ineffektiv.

  • 2003 wurde von der Kantonsbibliothek in ihrem Jahresbericht, im Zuge der Reaktionen auf die PISA-Studien, eine weitere Studie angekündigt, dieser Ankündigung jedoch nicht weiter gefolgt. (Dora 2003)

3.4 Materialien zur Weiterbildung an Schulbibliotheken

Ab den 1970er Jahren wurden von der kantonalen Kommission, zumindest bis in die 1980er Jahre hinein, Weiterbildungen für Schulbibliotheken angeboten. Von diesen Weiterbildungen sind einige Ankündigungen und Berichte vorhanden. Diese sind recht knapp gehalten, deshalb ist es schwierig, ihre konkreten Inhalte zu rekonstruieren. Es ging sowohl um die Organisation von Schulbibliotheken als auch um Jugendliteratur. In den ersten Jahren scheinen die Weiterbildungen grosse Erfolge gewesen zu sein, im Laufe der 1980er Jahre aber langsam durch andere Kurse, vor allem zur Einführung von EDV in Bibliotheken, ersetzt worden zu sein.

4 Rekonstruktion der Geschichte der Volksschulbibliotheken im Kanton St. Gallen

Die in Kapitel 4 beschriebenen Dokumente erlauben, eine Geschichte der Schulbibliotheken in St. Gallen zu rekonstruieren. Diese ist, wie schon erwähnt, nicht vollständig, aber doch erhellend.

  • Basis der Volksschulbibliotheken im Kanton ist die 1905 getroffene Entscheidung des Erziehungsdepartements ab 1906 eine Jugendschriftenkommission einzurichten, die mit der Aufgabe betraut wurde, eine Liste von „guter Jugendliteratur“ zu erstellen, über das Amtliche Schulblatt zu verbreiten und den Erwerb dieser Literatur finanziell zu unterstützen. Dafür wurde der Kommission eine Geldsumme zur Verfügung gestellt. (Bis 1983 gab es eine solche finanzielle Unterstützung des Kantons für Schulbibliotheken, wenn auch in wechselnder Form.) Schulbibliotheken wurden in diesem Rahmen entworfen als Bücher- und Broschürensammlungen, die von den Lehrkräften der jeweiligen Schulen verwaltet werden sollten. Diese hatten die Aufgabe, gegen die damals als allgegenwärtig wahrgenommene Gefahr von „Schmutz und Schundliteratur“ für die Jugend vorzugehen. Regelmässiges, mehrfaches und genaues Lesen ausgewählter Literatur durch die Schüler und Schülerinnen schien dafür notwendig. Diese Lesebibliotheken hatten explizit keine anderen Aufgaben und deshalb z.B. auch keine Sachliteratur und keine Arbeitsplätze für Schulaufgaben.

  • Die Schulbibliotheken wurden über einen bestimmten Zeitraum etabliert – in den ersten Jahren fanden sich in der Protokollen der Kommission Klagen über Opposition z.B. von Pfarrern mit ihren schon etablierten Pfarrbibliotheken – und dann über Jahrzehnte bis 1983 vom Erziehungsdepartement reglementiert. Dies gilt auch für die kantonale Kommission für Schulbibliotheken. Eine Anzahl von Charakteristika hat sich die gesamte Zeit über erhalten, z.B. die Aufgabe der Kommission, eine Liste empfohlener Literatur herauszugeben oder das Verständnis der Bibliotheken als Lesebibliotheken, die in der Verantwortung von Lehrkräften liegen. Andere Grundsätze wurden zeitgemäss verändert, beispielsweise war der „Kampf gegen Schmutz und Schund“ Anfang des 20. Jahrhunderts aktuell, später Theorien des „guten Jugendbuches“ und ab den 1970er Jahren ein offenerer Zugang zur Jugendliteratur. (Müller 2014) Dies wurde grundsätzlich mitvollzogen. Liesst man die Beiträge, in denen die Kommission ihre Schwierigkeiten mit dem jeweiligen Zustand der Schulbibliotheken beschreibt, wird auch sichtbar, dass sich diese veränderten. Zu Beginn war das Problem die Etablierung der Schulbibliotheken, später die Abschaffung von Klassenbibliotheken (eine pro Schulklasse) zugunsten von zentralen Schulbibliotheken (eine pro Schule) und daran anschliessen die Umstellung auf die Freihandaufstellung. Grundsätzlich lässt sich eine grosse Kontinuität und langsame Veränderung feststellen.

  • Über die Jahrzehnte änderte sich die Haltung des Erziehungsdepartements zu Schulbibliotheken. Förderte es diese bis in die 1950er Jahre – d.h. unter anderem durch beide Weltkriege hindurch, die auch für die Schweiz krisenhaft waren – direkt, ändert sich diese Förderung mit der Zeit. Weiterhin wurde die Arbeit der kantonalen Kommission finanziert, z.B. deren Treffen in Restaurants und Hotels, die Finanzen für die Schulbibliotheken gingen aber in den „Staatsbeitrag“ an Schulen über und konnten ab den 1950er Jahren für verschiedene Dinge, nicht nur für Bibliotheken, verwendet werden. 1983 zieht sich das Departement komplett zurück, übergibt die Kommission an die Kantonsbibliothek (und damit dem Departement des Inneren) und verstärkt gleichzeitig die Autonomie der Schulen.

  • Seit den späten 1960er Jahren gibt es mehrfach Versuche, den Status Quo der Schulbibliotheken im Kanton zu erfassen und diese zu verändern, hin zu „modernen Schulbibliotheken“. Diese Versuche enthalten Angebote von Beratung, Broschüren und Richtlinien sowie Weiterbildungen. Langfristige Effekte dieser Versuche lassen sich nicht nachweisen; vielmehr sind die Bibliotheken auch heute gut finanzierte, in den Schulen etablierte, von Lehrpersonen geführte Lesebibliotheken, die hauptsächlich im Klassenverband aufgesucht werden. Jede geplante Intervention in diese Schulbibliotheken muss damit umgehen. Zu vermuten ist, dass die jetzigen Schulbibliotheken für die Volksschulen in St. Gallen in ihrer jetzigen Form eine wichtige Funktion haben, aber die liess sich mit der Archivrecherche nicht feststellen. Zumindest haben sie sich gegen alle Beratungen und Interventionen, sie zu „modernen Schulbibliotheken“ zu entwickeln, so etabliert, wie sie heute sind und sich z.B. nicht zu Orten gewandelt, in denen Hausaufgaben gemacht werden und Unterricht durchgeführt wird.

Die Archivrecherche half, den jetzigen Status Quo der Volksschulbibliotheken in St. Gallen zu erklären. Offenbar ist er aus ihrer Geschichte zu erklären. Für die weitere Arbeit der Bibliothekskommission scheint dieses Wissen hilfreich.

5 Fazit

Der hier vorgelegte Bericht zeigte, dass es sehr sinnvoll sein kann, bei Fragen, welche die Geschichte aber auch den Status Quo von Bibliotheken betreffen, die vorhandenen Archive als Quellenbasis zu nutzen, um im Idealfall die lokale Geschichte der Bibliothekssysteme zu rekonstruieren. Diese Arbeit ist – wie gezeigt wurde – relativ einfach möglich, auch wenn sie etwas ungewohnt sein kann.

Die Rekonstruktion der Geschichte der Volksschulbibliotheken in St. Gallen bzw. vor allem der Kantonalen Schulbibliothekskommission half in diesem Fall, den heutige Status Quo besser zu erklären, als es mit Umfragen und Interviews alleine möglich gewesen wäre. Sie ermöglichte auch, bestimmte, verkürzte Interpretationen dieses Status Quo – z.b. die vorgefundenen Schulbibliotheken als „unmodern“ zu beschreiben – vorzubeugen und auch Interventionen, die mit viel Elan durchgeführt, trotzdem voraussichtlich wenig Erfolg hätten, weil sie schon unternommen wurden – z.B. dem Erstellen einer weiteren Broschüre –, zu problematisieren.

Daneben wurde durch diese Recherche auch klar, dass die Vorstellungen von Schulbibliotheken – die sich dann in Reglementen, Strukturen und Finanzen niederschlagen – eine Geschichte haben, die komplexer ist, als mit einfachen Dichotomien wie modern/unmodern oder innovativ/nicht-innovativ erfasst werden kann.

Die Studie, aus der in diesem Artikel berichtet wurde, bezog sich nur auf die Volksschulbibliotheken in St. Gallen. Es wäre allerdings zu kurz gedacht, die Ergebnisse nur auf diesen Bibliothekstyp zu beziehen. Sicherlich ist die gute Aktenlage, auf die sich in dieser Studie gestützt werden konnte, nicht in jedem Fall zu erwarten. Aber eine nur kursorische Recherche in Archivbeständen zeigt z.B., das im Deutschen Bundesarchiv Unterlagen des ehemaligen Deutschen Bibliotheksinstituts lagern, im Landesarchiv Berlin u.a. Unterlagen der Berliner Stadtbibliothek oder im Staatsarchiv Zürich die Unterlagen der Kantonalen Bibliothekskommission. Weitere Recherchen werden viel mehr Materialien für unterschiedliche Einrichtungen und Bibliothekstypen aufzeigen. Insoweit gibt es wohl zahllose ungenutzte Quellen. Es wäre zudem vorschnell, die Entwicklung der Volksschulbibliotheken in St. Gallen alleine ihrem Bibliothekstyp Schulbibliothek zuzuschreiben. Es gibt wenig Grund zu glauben, dass dieser Typ sich nur wenig verändert hätte, weil sein Umfeld sich wenig geändert hätte und das dies deshalb für andere Bibliothekstypen, die sich in agileren Umfeldern befinden würden, nicht gelten würde. Schulen haben sich, auch im Kanton St. Gallen, in den letzten 100 Jahren ebenso massiv verändert, wie die Gesellschaft. Wenn Bibliotheken immer den Änderungen ihres Umfeldes folgen würden, hätte dies auch für die Volksschulbibliotheken starke Veränderungen bedeutet. Es gab Veränderungen, aber nicht so, wie die bibliothekarische Literatur vermutete. Wenn dies für die Volksschulbibliotheken stimmt, sollte nicht sofort ausgeschlossen werden, das dies bei anderen Bibliotheken und Bibliothekstypen nicht ebenso zu finden sein kann.11 Eventuell ist es bei den Volksschulbibliotheken in St. Gallen, beispielsweise dadurch, dass sie weiterhin von Lehrkräften geführt werden, die offenbar keinen Anschluss an bibliothekarische Diskussionen suchen, nur sichtbarer als in anderen Bibliotheken.

6 Literatur

6.1 Quellen

Dora, Cornel (2003). ...und die Schulbibliotheken?. In: Kantonsbibliothek St. Gallen, Kantonale Kommission für Schul- und Gemeindebibliotheken St.Gallen ([2003]). Jahresbericht 2002. [St. Gallen] : [Kantonsbibliothek St. Gallen], [2003], 4

Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen (1978). Totalrevision des Erziehungsgesetzes: Referate der Informations-Tagung vom 6. März 1978 in der Aula der Hochschule St. Gallen. [St. Gallen] : [Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen], 1978

Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen Sekretariat (1978). Totalrevision des Erziehungsgesetzes Volksschulgesetz : Verarbeitung der Vernehmlassungen Dezember 1978. [Typoskript]

Holderried, Angelika ; Lücke, Birgit (2012). Handbuch Schulbibliothek: Planung – Betrieb – Nutzung. Schwalbach am Taunus: Debus Pädagogik, 2012

Kantonale Kommission für Schul- und Volksbibliotheken St. Gallen (1980). Schulbibliotheken im Kanton St. Gallen: Ihre Entwicklung. St. Gallen: Kantonale Kommisson für Schul- und Volksbibliotheken St. Gallen, 1980

Müller, Sonja (2014). Kindgemäß und literarisch wertvoll: Untersuchungen zur Theorie des guten Jugendbuchs ‒ Anna Krüger, Richard Bamberger, Karl Ernst Maier (Kinder- und Jugendkultur, -literatur und -medien: Theorie, Geschichte, Didaktik; 88). Frankfurt a.M.: Peter Lang, 2014

Pädagogische Arbeitsstelle des Kantons St. Gallen (1994). Pilotuntersuchung 1992: Statistik der Schulbibliotheken des Kantons St. Gallen. In: Kant. Kommission für Schul- und Volksbibliotheken St.Gallen ([1994]). Jahresbericht 1993. [St. Gallen] : [Kantonale Kommission für Schul- und Volksbibliotheken St. Gallen], [1994], 6-19

Schuldt, Karsten ; Mumenthaler, Rudolf ; Vardanyan, Ekaterina (2016). Status Quo der Volksschulbibliotheken im Kanton St.Gallen, 2015: Abschlussbericht. Chur: HWT Chur, 2016, http://www.sg.ch/home/kultur/kantonsbibliothek/bibliotheksfoerderung/_jcr_content/RightPar/downloadlist_teaser_6/DownloadListParTeaser/download_teaser_0.ocFile/AbschlussberichtSchulbibliothekeninSt%20Gallen_M%C3%A4rz2016.pdf

Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (2014). Richtlinien für Schulbibliotheken: Bibliotheken, Mediotheken, Informationszentren an Volksschulen und Schulen der Sekundarstufe II, Grundsätze, technische Daten und praktische Beispiele. (3., überarb. Auflage) Aarau : SAB, 2014

Verordnung betreffend staatlicher Unterstützung der Schulbibliotheken an den Primarschulen (1906). In: Amtliches Schulblatt des Kantons St. Gallen. Neue Folge. XI (1906) 4, 264-267

6.2 Archivmaterialien

Staatsarchiv St. Gallen. A 90/99. Protokolle der kantonalen Kommission für Schulbibliotheken

Staatsarchiv St. Gallen, A 242/01.02. Erziehungsgesetz, Totalrevision

Staatsarchiv St. Gallen, A 242/01.07. Volksschulgesetz: Verarbeitung der Vernehmlassungen

Staatsarchiv St. Gallen. KA R.130 B38. Protokolle der Jugendschriftenkommission

Staatsarchiv St. Gallen, ZA 118. Kantonsbibliothek Vadiana St.Gallen [und] Kantonale Kommission für Schul- und Gemeindebibliotheken: Jahresbericht, 1971-

Autor

Dr. Karsten SCHULDT, Schweizerisches Institut für Informationswissenschaft, HTW Chur, Pulvermühlestrasse 57, CH-7004 Chur.

Redakteur der LIBREAS. Library Ideas


  1. Zu den Angaben bezüglich dieser Fragen, siehe den Abschlussbericht des Projektes (Schuldt, Mumenthaler & Vardanyan 2016). Grundsätzlich haben aber alle Volksschulen im Kanton, obwohl sie zumeist relativ klein sind, entweder eine Schulbibliothek oder eine organisierte Zusammenarbeit mit einer Gemeindebibliothek.

  2. Im Rahmen der Studie zeigte sich allerdings, dass der Artikel im Volksschulgesetz keine Bedeutung für die Praxis in den Schulen hat. Diese betreiben alle entweder Schulbibliotheken oder arbeiten organisiert mit der jeweiligen Gemeindebibliothek zusammen, aber die befragten Lehrpersonen schienen von der Existenz des Artikels nichts zu wissen und nutzen ihn deshalb auch nicht zur Begründung. Die Differenzierung in Bibliotheken für Lehrende und Bibliotheken für Lernende fand sich in den Schulen nicht.

  3. http://www.gesetzessammlung.sg.ch/

  4. Ironischerweise hat ein anderer Mitarbeiter der Studie tatsächlich eine historische Ausbildung und wäre wohl nicht so irritiert von den Unterschieden von Archiven und Bibliotheken gewesen.

  5. Der Autor hat im Rahmen seiner vorhergehenden Forschungen zu Schulbibliotheken u.a. die Zeitschrift „schulbibliothek aktuell“ (1973-2000) sowie andere bibliothekarische Zeitschriften der 1960er Jahre bis heute durchgearbeitet, war aber bis dahin nicht auf diese Kommission gestossen.

  6. In den parlamentarischen Debatten zum Volksschulgesetz fand sich kein spezifischer Verweis zum genannten Artikel.

  7. Was genau überarbeitet wurde, wird aus den Protokollen nicht klar.

  8. Erwähnt werden muss, dass z.B. auch Gemeinde- und Schulvertreterinnen und -vertreter zur Vernehmlassung eingeladen waren, die sich hätten zu Schulbibliotheken äussern können.

  9. Andere Quellen hatten die Kommission auch schon vorher anders bezeichnet, allerdings auch nicht einheitlich. Ausgehend von den Unterlagen scheint es, als hätte sich im Laufe der Jahrzehnte der neue Name ausgeprägt und wäre dann einfach durch das Ende des (zweiten) Protokollheftes von der Kommission selber ohne weitere dokumentierte Diskussion übernommen wurden.

  10. Nicht klären liess sich durch die vorliegenden Unterlagen die Funktion der Kommission für die beiden Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserroden. Beide Kantone liegen geograpisch innerhalb des Kantons St. Gallen, ein Zusammenarbeit beider Appenzell und des Kantons St. Gallen ist nicht ungewöhnlich. Lange Jahre waren Personen aus diesen beiden Kantonen Mitglied der Kommission. Ob sie dies im Auftrag ihrer Kantone waren, ob die Listen der Kommission auch für diese beiden Kantone eine Relevanz hatten und wenn ja, in welchem Zeitraum, ist nicht klar.

  11. Dies ist kein origineller Gedanke, sondern ist als „Pfadabhängigkeit“ von sozialen Systemen in anderen Diskussionen Allgemeingut.