Betrachtungen zu artenschutzrechtlichen Anforderungen in der archäologischen Feldforschung am Beispiel Mecklenburg -Vorpommerns
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Abstract
Mit Inkrafttreten der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes zum 1. März 2010 ergab sich eine wesentliche Änderung der Vorgaben des speziellen Artenschutzrechts. Die fortan bundesweit geltende Vollregelung des speziellen Artenschutzes mit ihren abweichungsfesten Grundsätzen hat auch Auswirkungen auf die archäologische Feldforschung. Im vorliegenden Beitrag wird am Beispiel des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern anhand ausgrabungstypischer Eingriffsfälle die mögliche Kollision der artenschutzrechtlichen Vorgaben mit den Interessen der archäologischen Denkmalpflege dargestellt. Abschließend werden einfache Möglichkeiten einer rechtkonformen Gestaltung von Ausgrabungen aufgezeigt.Statistiken
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Veröffentlicht
2013-04-11
Rubrik
Sprache
de
Schlagworte
Lehr- und Forschungsausgrabung, Artenschutz, FFH-Richtlinie, Denkmalpflege, Naturschutz, Ausgrabungsrichtlinien, Bundesnaturschutzgesetz, Mecklenburg-Vorpommern