Open Data an Wissenschaftlichen Bibliotheken der Schweiz

DOI: 10.11588/ip/2017.1.34621

Marco HUMBEL

Open Data an Wissenschaftlichen Bibliotheken der Schweiz – Die Bereitstellung von Digitalisaten im Sinne von Open Content

Zusammenfassung

Unter dem Stichwort Open Data wird unter anderem die Bereitstellung von Digitalisaten unter freien Lizenzen verstanden. Nationale und internationale Studien haben ergeben, dass Gedächtnisinstitutionen in den nächsten Jahren vermehrt Konzepte von Open Data umsetzen werden. Im Rahmen einer Bachelor-Thesis beschäftigte sich der Autor mit der Frage wie die Umsetzung von Open Data und im speziellen von Open Content in Wissenschaftlichen Bibliotheken der Schweiz konkret aussieht. Der Artikel fasst die Ergebnisse der 2016 durchgeführten Untersuchung zusammen. Aus den Resultaten formulierte der Autor eine Handlungsempfehlung für Bibliotheken.

Schlüsselwörter

Digitalisierung, OpenGLAM, qualitative Untersuchung

Open Data in Swiss research libraries – the initialization of digitized open content

Abstract

Amongst others the term Open Data refers to the appropriation of digitized content under open licences. National and international surveys showed that cultural heritage institutions will adopt increased concepts of Open Data. In context of a Bachelor Thesis, the author investigated how the implementation of Open Data and particularly Open Content looks like in Swiss research libraries. This article recaps the results of the 2016 conducted research. Based on the findings, the author enunciated a recommended action for libraries.

Keywords

Digitization, OpenGLAM, Qualitative Research

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Open Data, Open Content und das Urheberrecht

2.1 Open Data und Open Content

2.2 Das Urheberrecht und Creative Commons

3 Die Idee hinter OpenGLAM

4 Untersuchungsgegenstand

5 Methodik

5.1 Ergebnisse

5.1.1 Ergebnisse aus der Literaturanalyse der Studien

5.1.2 Ergebnisse aus der Evaluation der Open-Content-Plattformen

5.1.3 Ergebnisse aus den Experteninterviews

6 Ausblick

7 Handlungsempfehlung für die Umsetzung von Open Data

7.1 Grundsätzliche Voraussetzungen zur Umsetzung von Open Data

7.2 Mit kleinen Schritten beginnen

7.3 Lizenzen

7.4 Wikimedia Commons als Plattform

7.5 Mit der Community arbeiten

7.6 Bestehende Strategien für die GLAM adaptieren

8 Quellen

8.1 Veröffentlichte Literatur

8.2 Interviews

Autor

9 Anhang

9.1 Analyse der Plattformen mithilfe des Kriterienkataloges

1 Einleitung

Bibliotheken investieren vermehrt Ressourcen in Digitalisierungsprojekte. Den Interessierten werden die Digitalisate in der Regel in mehr oder weniger klassischer Weise auf Plattformen präsentiert. Unter anderem durch das Engagement der Wikipedia-Community, eine stärkere Kooperation mit GLAM-Institutionen (Galleries, Libraries, Archives and Museums) anzustreben und das Wachsen der Open-Data-Bewegung, wird der Ruf laut, digitalisierte Kulturgüter in einem hochauflösenden Format und unter einer offenen Lizenz freizugeben (Estermann 2016a, S. 137). Ebenfalls wichtig für diese Entwicklung war 2013 die Einbindung von Bibliotheken, Archiven und Museen in der PSI-Richtlinie (Re-use of Public Sector Information, vgl. Europäisches Parlament und Europäischer Rat (2013)) des Europäischen Parlaments und Rates (Estermann 2015, S. 2). Gerade im Bereich der digitalisierten Überlieferungsobjekte bietet Open Data die Chance mit anderen GLAM-Institutionen verstärkt zusammenzuarbeiten und die Benutzer stärker einzubinden (Open Knowledge 2016). Der Horizon Report 2015 Library Edition kommt ebenfalls zum Schluss, dass Wissenschaftliche Bibliotheken sich vermehrt der Open Philosophie anschliessen, um einen breiten, öffentlichen Zugang zum wissenschaftlichen Output gewährleisten zu können (Johnson et al. 2015, S. 8). Auch der Autor vertritt die Meinung, dass Open Data für die Bibliotheken heutzutage eine Chance bietet, ihrer Aufgabe als Behüterin und Vermittlerin von Kulturgütern besser Folge leisten zu können. Die existierenden Initiativen und Plattformen für die Bereitstellung von digitalisierten Kulturgütern verfügen über Elemente von Open Data. Für eine konsequente Umsetzung gehört jedoch mehr dazu. In einigen Studien wurde bereits der Stand von Open Data in Gedächtnisinstitutionen Europas und der Schweiz evaluiert (vgl. Kapitel 5). Keine Untersuchung konzentrierte sich bislang auf die Bibliotheken. Auch spiegelt eine quantitative Befragung das Selbstbild der Organisationen eher wieder, als eine qualitative.

Die Ergebnisse im vorliegenden Artikel wurden im Rahmen einer Bachelor-Thesis der HTW Chur ermittelt1. Der Beitrag gibt eine Einführung in die Thematik OpenGLAM und fasst die Ergebnisse der Untersuchung (Mai bis Juli 2016) zusammen. Die zentrale Fragestellung der Bachelor-Thesis lautete: Wie sieht die Umsetzung von Open Data in Wissenschaftlichen Bibliotheken der Schweiz aus? Der Ruf nach Open Access im Sinne des freien Zugangs zu wissenschaftlicher Literatur, geht gemäss Terras (2015, S. 2) häufig auch mit der Forderung von Open Research, Open Data und Open Science einher. In diesem Artikel liegt der Fokus auf den digitalisierten Kulturgütern, in diesem Zusammenhang auch Open Content genannt. Open Content wird hier als Teilaspekt der Open Philosophie und Open Data gesehen. Ziel des Artikels ist es, die aktuelle Umsetzung von Open Data in Wissenschaftlichen Bibliotheken der Schweiz aufzeigen zu können. Aus den Ergebnissen der Untersuchung formulierte der Autor eine Handlungsempfehlung für Bibliotheken und Verantwortliche aus diesem Bereich.

2 Open Data, Open Content und das Urheberrecht

Die folgende Einführung beschreibt das Konzept von Open Data und gibt einen Überblick über die urheberrechtliche Situation in der Schweiz und die Funktionsweise von Creative Commons Lizenzen.

2.1 Open Data und Open Content

Gemäss Pohl und Danowski (2013, S. 32) bietet die OKF (Open Knowledge Foundation) eine weithin anerkannte Definition von Offenheit in Bezug auf Inhalte und Daten. Die Open Definition präzisiert Open in den Begriffen Open Data und Open Content zusammengefasst wie folgt: “Open means anyone can freely access, use, modify, and share for any purpose (subject, at most, to requirements that preserve provenance and openness)” (Open Knowledge Open Definition Group 2016). Nach Matzat (2011) bezeichnet Open Data eine Kultur oder ein Prinzip. Wenn sich der Begriff auf die Veröffentlichung von Datensätzen bezieht, ist die strukturierte und maschinenlesbare, beispielsweise über eine offene API (Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung), abrufbare Information gemeint. Open Data kann von der Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen, Privatpersonen oder der Wissenschaft praktiziert werden. Häufig wird der Begriff Open Data synonym für Open Government Data verwendet, welches offene Datensätze aus der öffentlichen Verwaltung meint. Open Content bezeichnet Werke, welche so lizenziert sind, dass diese unbeschränkt innerhalb der sogenannten 5R activities (Vgl.:opencontent.org 2016) genutzt werden können. Diese korrespondieren im Wesentlichen mit dem oben erläuterten Verständnis von Open (Die Inhalte frei kopieren, wiederverwenden, überarbeiten, kombinieren, teilen).

2.2 Das Urheberrecht und Creative Commons

Das Urheberrecht an einem Werk kann in der Schweiz nicht einfach aufgegeben werden. Selbst wenn es ein Urheber explizit wünscht, kann er sein Werk nicht für gemeinfrei erklären. Dem Urheber steht aber frei, urheberrechtliche Verletzungen zu gestatten oder beispielsweise mit einer Creative-Commons-Lizenz (CC-Lizenz) eine entsprechende Verwendung seines Werkes klarzustellen (IGE 2015). Mittels CC-Lizenzen können Rechte zur Nutzung von urheberrechtlichen geschützten Werken im Internet gegeben werden. Mit einer CC-Lizenz räumt ein Urheber Dritten Nutzungsrechte ein (Beger 2008, S. 22).

Insbesondere für die Nutzer im Bereich von Open Data ist es wichtig, dass eine Lizenz auszeichnet unter welchen Bedingungen eine Verwendung der Daten möglich ist, denn nicht für jeden potentiellen Nachnutzer besteht die Möglichkeit eine Erlaubnis für eine bestimmte Verwendung einzuholen oder die Öffnung der Daten zu verhandeln (Pohl und Danowski 2013, S. 34). Des Weiteren fassen Pohl und Danowski (2013, S. 34) den Rahmen für offene Lizenzen gemäss der Open Definition wie folgt zusammen: „Eine Lizenz ist offen, wenn sie die Nutzung, Weiterverwendung und Kombination mit anderen Daten/Inhalten sowie die Weiterverbreitung erlaubt und höchstens folgende Einschränkungen beinhaltet: Angabe der Quelle (Attribution) sowie die Weitergabe von Derivaten unter den gleichen Lizenzbedingungen (Share Alike).“ Für die Untersuchung im Rahmen der Bachelor-Thesis wird ebenfalls die Open Definition als Maßstab genommen. Daraus resultiert, dass Digitalisate auf den Portalen unter CC0, CC-BY oder CC-BY-SA lizensiert sein sollten.

Die CC0-Lizenz (Public Domain Dedication) ermöglicht Werkschöpfern, soweit es gesetzlich möglich ist, ein Werk in die Gemeinfreiheit zu entlassen. Der Urheber verzichtet hierbei auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte (Creative Commons 2016a). Mithilfe der Public Domain Mark lassen sich Werke, für die aufgrund ihres Alters keine urheberrechtlichen Beschränkungen mehr bestehen, kennzeichnen. Bei eigenen Werken sollte wie oben beschrieben, die CC0-Lizenz verwendet werden und nicht die Public Domain Mark (Creative Commons 2016b). Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE 2015) definiert Public Domain wie folgt: „Public Domain (eigentlich «öffentlicher Grund», «Allmend») steht für diejenigen Inhalte, die nicht oder nicht mehr urheberrechtlich geschützt und damit frei verfügbar sind. Diese Inhalte sind gemeinfrei. Der Zugang zu Ihnen kann nicht durch das Urheberrecht begrenzt oder kostenpflichtig ausgestaltet werden.“ 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt in der Schweiz der Urheberrechtsschutz (IGE 2016).

3 Die Idee hinter OpenGLAM

Das Akronym GLAM steht für Galleries, Libraries, Archives and Museums. GLAM soll die Gedächtnisinstitutionen als ein Ganzes zusammenfassen und auch die gemeinsamen Aufgaben dieser herausstreichen. Bei all diesen genannten Typen gehören der Aufbau, Erhalt und die Pflege des Bestandes zum Kerngeschäft. Ebenso haben sie alle die Aufgabe, ihre Bestände der Öffentlichkeit zu vermitteln. Dabei teilen sie in der Wahrnehmung dieser Aufgaben, Herausforderungen und auch die Chancen voneinander zu profitieren und zusammenzuarbeiten (International Librarians Network 2015). Hinter OpenGLAM steckt die Idee, dass durch das Internet für GLAM völlig neue Möglichkeiten entstehen, ein globales Publikum anzusprechen und ihre Sammlungen besser auffindbar zu machen und miteinander zu verbinden. Die Nutzer sollen nicht nur passiv die Bestände (hier vor allem im Sinne von Open Content) konsumieren, sondern aktiv werden, etwas beizutragen und zu teilen (Open Knowledge 2016). Gemäss Estermann (2016b, S. 2) lässt sich OpenGLAM als Pendant zu Open Government im Bereich der Gedächtnisinstitutionen betrachten. Auch im Bereich von OpenGLAM und in den dazugehörigen Prinzipien wird unter Open die unter Kapitel 2 genannte Definition der OKF verstanden. Des Weiteren sollten OpenGLAM Institutionen folgende Prinzipien adaptieren. Bei der hiesigen Auflistung handelt es sich um eine Zusammenfassung und Übersetzung der OpenGLAM Principles durch den Autor dieses Artikels (vgl.: Open Knowledge (2016): OpenGLAM Principles.).

1. Die Metadaten werden von den GLAM gemeinfrei zur Verfügung gestellt und entsprechend (z.B. mit dem CC0-Waiver) gekennzeichnet.

2. Digitalisate von gemeinfreien Werken bleiben gemeinfrei und es werden diesen keine neuen Nutzungsbeschränkungen auferlegt.

3. Die GLAM geben mit den veröffentlichten Daten ihre Erwartungen und Wünsche im Hinblick auf eine Nachnutzung bekannt.

4. Die veröffentlichten Daten liegen in offenen Formaten vor und sind maschinenlesbar.

5. Die progressive Weiterverwendung der Digitalisate wird gefördert.

Die oben genannten fünf Prinzipien bilden einen wesentlichen Bestandteil für die hier zugrundeliegende Untersuchung. Die im Rahmen des Programms SUK 2013-2016- P2 Wissenschaftliche Information: Zugang, Verarbeitung und Speicherung der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) formulierten Eigenschaften an Digitalisierungsplattformen fanden teilweise ebenfalls Eingang in den Kriterienkatalog. Eine Operationalisierung der Prinzipien findet sich unter Kapitel 5. Von der Sunlight Foundation (Vgl.: Sunlight Foundation (2010) : Ten Principles For Opening Up Government Information) existieren ebenfalls Prinzipien in Bezug auf Open Data. Da diese sich aber mehr auf Behördendaten beziehen, wurden sie in der späteren Untersuchung nicht explizit miteinbezogen. Punkte, wie einfach sich der Zugriff zu den Beständen gestaltet, wurden aber durchaus im Hinterkopf behalten.

4 Untersuchungsgegenstand

Da es sich um eine qualitative Untersuchung handelte, galt es eine entsprechende Auswahl an geeigneten Wissenschaftlichen Bibliotheken zu treffen. Voraussetzung war, dass diese Bestände als Open Content auf Online Plattformen bereitstellen und sich somit bereits in einer Form auch mit der Open Philosophie beschäftigt haben. Die Auswahl der unten genannten Bibliotheken, beziehungsweise den entsprechenden Plattformen, erfolgte aufgrund der Relevanz der Plattform oder der mehrfachen Nennung der Bibliothek in der Literatur, bezüglich ihrem Engagement in der OpenGLAM-Bewegung (vgl. Boos (2015). Da es sich bei den Plattformen oft um Kooperationsprojekte handelt, gilt es zu beachten, dass eine untersuchte Bibliothek auch bei mehreren Plattformen beteiligt sein kann. So sind beispielsweise bei e-codices unter anderem die Kantonsbibliothek Thurgau, die Zentralbibliothek Solothurn und die Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg engagiert. Die zweifache Nennung der ETH-Bibliothek ergab sich, da beim Pretest nicht alle Fragen zur Open-Data-Politik der ETH-Bibliothek beantwortet werden konnten. Ein Abschlussgespräch zur Gesamtsituation wurde mit Beat Estermann geführt, da dieser sich durch seine Untersuchungen (wie der OpenGLAM Benchmark Survey) bereits tief mit der Thematik beschäftigt hat.

Bibliothek Plattform Interviewpartner
ETH-Bibliothek e-rara AISOOP-Workshop (Pretest)
ETH-Bibliothek e-pics Franziska Regner (Leitung Innovation und Entwicklung)
Nicole Graf (Leitung Bildarchiv)
Kantonsbibliothek Thurgau e-codices Bernhard Bertelmann (Leitung Kantonsbibliothek)
Zentralbibliothek Solothurn Grafiksammlung auf Wikimedia Commons Verena Bider (Direktion);
Patrick Borer (Direktionsassistent)
Schweizerische Nationalbibliothek opendata.swiss Matthias Nepfer (Leiter Innovation und Informationsmanagement)

Tabelle 1: Untersuchungsgegenstand (Eig. Darst.)

5 Methodik

Aus den geschilderten OpenGLAM Prinzipien und teilweise aus den Anforderungen der SUK an Digitalisierungsplattformen leitete der Autor einen Fragenkatalog ab, um die Online Plattformen auf ihre Umsetzung dieser Anforderungen prüfen zu können. Wo nicht anders gekennzeichnet stammen die Anforderungen aus den OpenGLAM-Prinzipien (Open Knowledge 2016). Die Kriterien lauten wie folgt:

  • Persistente Identifier ermöglichen eine Referenzierung der Digitalisate. (swissuniversities 2015b, S. 8)

  • Die Dokumente unterliegen einer CC0, CC-BY oder CC-BY-SA Lizenz

  • Von den Digitalisaten lassen sich verschiedene Dateitypen herunterladen.

  • Die Plattform verfügt über offene, standardisierte Schnittstellen (z.B. OAI-PMH). Zusätzlich besteht zu dieser eine Dokumentation (ebd.).

  • Metadaten über digitalisierte Artefakte sind unter einer gemeinfreien Lizenz (z.B. mit einem CC0 Waiver) veröffentlicht.

  • Die Metadaten liegen in einem maschinenlesbaren Format, wie XML oder JSON, vor.

  • Die Institution hat den digitalisierten Kulturgütern, welche nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen, keine weiteren rechtlichen Einschränkungen hinzugefügt.

  • In einem klaren Statement, beispielsweise in einer Policy, weist die Institution auf die gewünschte Nutzung der Digitalisate hin.

  • Die Nutzungsbedingungen sind einfach einsehbar.

  • Die Nutzer können sich auf der Plattform einbringen.

Mit ihnen konnte untersucht werden, wie die OpenGLAM-Prinzipien auf den Plattformen umgesetzt werden. Die Untersuchung fand zwischen dem 16.05.2016 und dem 07.06.2016 statt. Der Autor verzichtete bewusst auf eine Bewertung im Sinne eines Rankings, da ein kompetitiver Vergleich nicht die Fragestellung dieser Arbeit beantwortet. Um den State of the Art bezüglich der Umsetzung von Open Data in Gedächtnisinstitutionen besprechen zu können, fasste der Autor die Ergebnisse der Enumerate Studien, des OpenGLAM Pilot Survey und des Open Benchmark Survey zusammen und diskutierte die Ergebnisse in einem Übersichtsartikel. Zweiter Teil der Untersuchung bilden die Experteninterviews. Zu jeder der untersuchten Plattformen wurde ein Interview mit einem Vertreter der entsprechenden oder beteiligten Bibliothek zwischen dem 12.05.2016 und dem 13.06.2016 durchgeführt. Um die Ergebnisse der Interviews untereinander vergleichbar zu machen, wurde ein Interview-Leitfaden erstellt.

5.1 Ergebnisse

Im Folgenden fasst der Autor die Ergebnisse aus der oben erläuterten Untersuchung zusammen.

5.1.1 Ergebnisse aus der Literaturanalyse der Studien

Die Studien sind nur bis zu einem gewissen Teil vergleichbar, da sie sich in Methodik und Ausrichtung unterscheiden. Schon der Vergleich zwischen den vier Enumerate Studien untereinander ist nach Meinung des Autors schwierig. Zum einen nahm die Teilnehmerzahl 2012 von ca. 2000 Institutionen bis 2015 auf 1030 stetig ab und zum anderen wurden die Fragebögen im Verlauf der drei Jahre angepasst und teilweise neue oder andere Fragen hinzugefügt, beziehungsweise weggenommen. Interessanterweise decken sich dennoch alle besprochenen Studien in einigen Punkten und es lassen sich folgende Aussagen zum State of the Art machen:

  • Was unter den freien Lizenzen im Sinne von Open zu verstehen ist, schien bei einer Mehrheit der Teilnehmer nicht klar zu sein. Möglicherweise liegt dies auch an der geringen Erfahrung mit offenen Lizenzmodellen.
  • Eine kommerzielle Nutzung der Digitalisate ist in der Regel unerwünscht.

  • Die Institutionen scheinen stark der Lehre und Forschung verpflichtet. Entweder wurden Hochschulangehörige als die wichtigste Nutzungsgruppe bewertet, oder die Bereitschaft, die Bestände für die Lehre Forschung zur freien Verfügung zu stellen, lag am grössten.

  • Sowohl in der Schweiz, als auch in den anderen europäischen Ländern, werden Chancen, Risiken und Herausforderungen etwa gleich eingeschätzt. Einzig prägnanter Unterschied ist die Meinung zur Erfüllung des Kernauftrags (Schweiz 38%, Benchmark Survey 70%).

  • Open Content verbreitet sich auf jeden Fall in den Gedächtnisinstitutionen. In der Benchmark Survey liegen die Niederlande mit einer Adaptionsrate in Bezug auf Open Content von 31%, im Vergleich zu den anderen Ländern vorne (Finnland 15%, Schweiz 12% und Polen 12%). In den genannten Ländern wird Open Content von Museen, mit einer Adaptionsrate von 20% am stärksten umgesetzt. In Bibliotheken liegt sie bei 9% (Estermann 2015, S. 10–11). Zudem vermuten 43% der Gedächtnisinstitutionen, dass sie in fünf Jahren mehr als 5% ihrer Bestände als Open Content bereitstellen werden (Estermann 2015, S. 20). Des Weiteren werden in 15 Jahren wahrscheinlich 70% der Institutionen Open Content anwenden (Estermann 2015, S. 23). Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Schweiz mit der Adaption eher im Verzug.

5.1.2 Ergebnisse aus der Evaluation der Open-Content-Plattformen

Im Zuge der Analyse anhand des erstellten Kriterienkatalogs (vgl. Kapitel 4) zeigt sich ein sehr heterogenes Bild, ob und wie auf den einzelnen Plattformen Open Data umgesetzt wird. Im Vergleich zu den im vorherigen Kapitel besprochenen Studien bestätigt sich, dass eigentlich gemeinfreien Inhalten häufig wieder eine Nutzungsrechte einschränkende Lizenz hinzugefügt wurde. Auf Anfrage der Digitalen Allmend (2010) nannte beispielsweise die ETH-Bibliothek als Grund, dass man nicht wolle, dass sich kommerzielle Anbieter von diesen Angeboten ungeniert bedienen können. Die Nutzungsbedingungen sollen als moralische Schranke dienen. Ähnliches lässt sich aus den Leitprinzipien von e-codices herauslesen. So heisst es unter Punkt 9: Open Access: Digitalisate und Metadaten sind für die nicht-kommerzielle Nutzung frei zugänglich (Universität Freiburg 2016a). Der offene Zugang zu Inhalten wird hier explizit an eine nicht kommerzielle Nutzung gebunden. Gemäss von Gunten (2016), der eine ähnliche Situation beim Staatsarchiv Zürich beschreibt, ist dies keineswegs auf eine böse Absicht seitens der Betreiber zurückzuführen. Vermutet wird eine Mischung aus Unklarheit bezüglich der urheberrechtlichen Situation, dem Druck der Verwaltung und Politik, aus Dienstleistungen Einnahmequellen zu generieren und mangelndes Bewusstsein über die Wichtigkeit der Gemeinfreiheit.

Mit Ausnahme von e-rara benutzen zum Zeitpunkt der Untersuchung alle Plattformen CC-Lizenzen (opendata.swiss an CC angelehnte) 2. Das Beispiel von e-codices zeigte jedoch, dass dies nicht mit einer freien Nutzung der Inhalte einhergehen muss. Rein technisch verfügen alle Plattformen über die nötigen Voraussetzungen, um auf die Metadaten maschinell zugreifen zu können. Gerade bei opendata.swiss und Wikimedia Commons ist die Dokumentation äusserst ausführlich und hilfreich. Bei der ersteren handelt es sich um eine neue Webseite (2016) und bei der zweiten steht eine grosse, IT-affine Community dahinter. Aus diesem Grund kann hier wohl kein fairer Vergleich mit den anderen Plattformen gemacht werden. Es bleibt aber interessant zu beobachten, ob mit einem allfälligen Relaunch der anderen Plattformen hier der Zugang niederschwelliger wird. Von e-codices und opendata.swiss abgesehen, ist auf keiner Plattform klar angegeben, unter welchen Bedingungen die Metadaten verwendet werden dürfen.

Was auf allen Plattformen fehlt, ist ein Statement welche Nutzung der Digitalisate erwünscht wird. Die Bibliotheken machen auf den Plattformen allenfalls kleine Hinweise auf eine gewünschte Nutzung oder stellen Bedingungen an eine kommerziellen Weiterverwendung (e-pics). Nach Meinung des Autors kann dieses OpenGLAM-Prinzip aber auch zweischneidig sein. Ist es zu stark ausformuliert, schränkt es wieder die Offenheit der Inhalte ein. Mit Ausnahme von opendata.swiss verweist auch keine Plattform auf eine gegebenenfalls vorhandene Open-Data-Strategie der beteiligten Institutionen. Auch bei opendata.swiss handelt es sich um einen Verweis auf die OGD-Strategie des Bundes und nicht die der daran teilnehmenden Nationalbibliothek. Inwieweit und in welcher Form sich die Nutzer auf der Plattform miteinbringen können, unterscheidet sich ebenfalls stark. In der Regel bezieht sich die mögliche Teilnahme darauf, Anmerkungen oder Korrekturhinweise zu den Metadaten zu geben. Auch wenn die Nutzungsbedingungen nicht auf allen Plattformen mit den Open Prinzipien übereinstimmen, so sind sie doch stets einfach einsehbar und verständlich. Eine tabellarische Übersicht der Ergebnisse findet sich im Anhang.

5.1.3 Ergebnisse aus den Experteninterviews

Mit dem Konzept von Open Data assoziieren die Interviewteilnehmer klar kernbibliothekarische Tätigkeiten. Wie in den Studien wird hier eine Verbindung zum Auftrag, den die Bibliothek als Wissensvermittlerin innehat, gesehen. Ebenfalls ist für die Experten eine freie Verwendung dieser Daten unabdingbar. Interessanterweise verfügte allein die Nationalbibliothek aktuell über eine Open-Data-Strategie. Dennoch hatten sich alle Institutionen mit Open Data beschäftigt und auch in mindestens einer Form umgesetzt. Der Autor schliesst daraus, dass zumindest für erste Schritte im Bereich von Open Data keine konkrete Strategie zwingend ist. Dennoch war die Sinnhaftigkeit einer solchen Policy oder Strategie unbestritten. In Bezug auf eine nationale Strategie wurde zweimal erwähnt (BGÖ und OGD-Strategie des Bundes), dass eine solche bereits zumindest im Ansatz existiert und für die GLAM angepasst werden müsste. Der Mehrwert, den Open Data bietet, liegt in den Augen der Experten eindeutig in der Erhöhung der Sichtbarkeit der Bestände und dass diese genutzt werden können. Zudem lassen sich somit auch neue Zielgruppen erreichen. Diese Aussagen korrespondieren ebenfalls mit den Ergebnissen aus den Studien. Open Data ist ein Thema in den Bibliotheken und wird diskutiert. Anders als in den quantitativen Untersuchungen liegen die Schwierigkeiten, nach Meinung der Interviewten, hauptsächlich in fehlenden Mitteln und mangelndem technischem Know-how und nicht primär im Aufwand der Digitalisierung selbst. Ebenso erschweren die nötigen rechtlichen Abklärungen eine Umsetzung. Risiken und Ängste wurden kaum gesehen, was den Studien widerspricht. Dies könnte daran liegen, dass die befragen Institutionen bereits Erfahrungen mit Open Data gesammelt haben. Dieser Zusammenhang würde sich zumindest mit den Studien decken, da Organisationen, welche Open Data für unwichtig hielten, auch die Risiken höher einschätzten. Im Falle der Interviews muss bei den Aussagen wahrscheinlich aber auch eine gewisse soziale Erwünschtheit miteinbezogen werden. Auch Schutzmaßnahmen, die einen Missbrauch der Digitalisate verhindern, stehen alle Experten skeptisch gegenüber.

Eine Messung der Nutzung gestaltet sich bei Open Data schwierig. Auch sieht der Autor eine Tendenz, dass die Digitalisate vielleicht in anderen Formen genutzt werden, als man es sich klassischerweise vorstellt oder erwartet (z.B. Quellenforschung). Auch wenn sich die Nutzer durch die Öffnung der Daten anonymisieren, besteht doch ein Austausch zu einer neuen Community. Diese wird auch seitens der Institutionen durch Kontakte zu Wikimedia oder mit Vereinen aus dem Open Bereich gepflegt. Auch gehörte das Miteinbeziehen der Nutzer und das Engagement in der Open Data Community für fast alle Experten ebenfalls zu einer Open Data Strategie. An Open Data wird weitergearbeitet und die Nutzungsbedingungen aktualisiert. Erste Schritte in Richtung Linked Open Data sind zu erkennen.

6 Ausblick

Open Data wird die Wissenschaftlichen Bibliotheken und die GLAM allgemein, in Zukunft weiter beschäftigen und es ist nur eine Frage der Zeit, bis eine immer grössere Zahl von Digitalisaten gemeinfreier Werke den Nutzern frei zur Verfügung stehen. Mit Open Data steht den Bibliotheken eine neue Form zur Verfügung mit Nutzern interagieren zu können und diese partizipieren zu lassen. Für weitere Untersuchungen wäre es interessant herauszufinden, welche Plattformen und Zugänge sich die Nutzer wünschen. Besteht beispielsweise überhaupt ein Bedürfnis an Schnittstellen, die ein Metadaten-Harvesting ermöglichen? Auch stellt sich die Frage, wie und zu welchen Zweck die Digitalisate effektiv genutzt werden. Auf langfristiger Ebene gilt es herauszufinden, ob die Versprechen von Open Data auch eingehalten werden können. Inwiefern handelt es sich also bei Open Data um einen Trend oder um eine dauerhafte Entwicklung?

Die OGD-Strategie des Bundesrates bietet für die GLAM eine Chance sich in diesem Bereich zu engagieren und zu positionieren. Die Frage ist nun, wie und in welcher Form diese für die GLAM adaptiert werden könnte. In Bezug auf das Hindernis des fehlenden technischen Know-hows sind die Ausbildungen im GLAM-Bereich gefragt, um die entsprechenden Kompetenzen vermitteln zu können. Der Autor ist gespannt und zuversichtlich in Hinblick auf die weiteren Entwicklungen.

7 Handlungsempfehlung für die Umsetzung von Open Data

Wie in Kapitel 1 erwähnt, folgt aus den gewonnenen Erkenntnissen der Untersuchung eine Handlungsempfehlung zur Umsetzung von Open Data in Wissenschaftlichen Bibliotheken. Es gilt festzuhalten, dass diese die persönliche Sichtweise des Autors widerspiegelt.

7.1 Grundsätzliche Voraussetzungen zur Umsetzung von Open Data

Estermann (2013, S. 37) beschreibt die Voraussetzungen, damit eine Institution eine Open Data Strategie umsetzen kann wie folgt:

Damit eine Gedächtnisinstitution bezüglich der Abbildung ihrer Überlieferungsobjekte eine konsequente Open Data Strategie verfolgen kann, bedarf es verschiedener Voraussetzungen: Die Werke müssen in digitaler Form vorliegen und sie müssen entweder gemeinfrei sein, oder die Institution muss über die nötigen Nutzungsrechte und die Erlaubnis verfügen, um sie unter einer "freien" Urheberrechtslizenz verfügbar zu machen. Des Weiteren muss sie diese "freie" Lizenzierung, welche auch die Veränderung der Werke sowie ihre kommerzielle Nutzung zulässt, auch wollen.“

In Bezug auf eine Open Data Strategie ist in diesem Zitat wohl der letzte Satz essentiell. Nach Meinung des Autors gehört in einem weiteren Sinn die Digitalisierung der Bestände auch zu Open Data. Die Aktivitäten in dem Bereich sind aber doch stark von den Ressourcen der Bibliotheken abhängig. Ebenso hat eine Institution keinen Einfluss auf den urheberrechtlichen Status eines Werkes. Es geht in einem ersten Schritt darum, dass wenn für eine Bibliothek die Möglichkeit besteht, die Bestände frei zur Verfügung zu stellen, dies auch zu tun.

7.2 Mit kleinen Schritten beginnen

Um erste Erfahrungen mit Open Data sammeln zu können, eignen sich besonders Werke die auf jeden Fall gemeinfrei sind (zum Beispiel Schriften oder Abbildungen aus mittelalterlichen Quellen). Mit ihnen kann experimentiert und beobachtet werden, was nach ihrer freien Bereitstellung passiert. In einem späteren Schritt kann dann mit Werken gearbeitet werden, bei denen rechtliche Abklärungen nötig sind. Es ist wichtig bestehendes Engagement in den Institutionen zu fördern und zu pflegen.

7.3 Lizenzen

Handelt es sich um gemeinfreie Werke so gilt es diese auch entsprechend auszuweisen. Eine konsequente Umsetzung von Open Data geht mit der potentiellen kommerziellen Nutzung der Bestände einher. Bei der Verwendung von restriktiven Lizenzen ist es in Verantwortung des Nutzers, vorsichtig zu prüfen, welche Verwendung erlaubt ist. Dies kann zu Verunsicherung führen (Terras 2015, S. 14). Der Autor empfiehlt zudem die Verwendung der Creative Commons Lizenzen. CC-Lizenzen sind einfach verständlich, etabliert und für Menschen und Maschinen lesbar (Creative Commons 2016b).

7.4 Wikimedia Commons als Plattform

Gerade um erste Erfahrungen im Bereich von Open Data zu sammeln, eignet sich für die Bereitstellung der Digitalisate Wikimedia Commons. Die Plattform verfügt über eine grosse Reichweite und eine engagierte Community, welche an den Beständen der GLAM interessiert ist. Es gilt aber zu bedenken, dass für die Langzeitarchivierung der Digitalisate in einem eigenen Repository gesorgt werden sollte. Auch sollte bei einer Weiterführung von Open Data mit anderen Institutionen und bestehenden Plattformen zusammengearbeitet werden. Um für die Nutzer den Zugang zu erleichtern, sollten längerfristig, nach Meinung des Autors, eine Zentralisierung der Plattformen angestrebt werden.

7.5 Mit der Community arbeiten

Mit den Vereinen Opendata.ch und der OpenGLAM-Working Group, lassen sich Beziehungen zur Open Data Community aufbauen. Der Autor empfiehlt die Partizipation der Institutionen an Veranstaltungen, wie Hackathons. Da mit einer Öffnung der Digitalisate sich die Nutzer eher anonymisieren, ist ein Austausch mit der Community umso wichtiger. Seiner Meinung nach gehört ein solches Engagement ebenfalls zu einer konsequenten Umsetzung von Open Data.

7.6 Bestehende Strategien für die GLAM adaptieren

Wie in den Interviews bemerkt wurde, bestehen mit dem BGÖ und der OGD-Strategie bereits strategische Konzepte zu Open Data auf gesamtschweizerischen Ebene, welche auf die Bedürfnisse der GLAM angepasst werden könnten. Auch der Autor vertritt dieselbe Meinung und schlägt eine angepasste Version dieser auf Verbandsebene, im Sinne eines Manifests, vor. Bibliotheken können sich dabei, wie bei Open Government Data für die Schweiz – ein Manifest (vgl. Gassert et al. (2011)) freiwillig dazu bekennen.

8 Quellen

8.1 Veröffentlichte Literatur

Boos, Daniel (2015): Public-Domain-Praxis. In: D. Landwehr (Hrsg.): Public domain. Edition Digital Culture: Bd. 3 (S. 30–44). Basel: Christoph Merian Verlag.; Arbido Nr. 3 2015 und Landwehr, Dominik (2015): Wikipedia: Online-Lexikografen wühlen im Staub der Archive. Neue Zürcher Zeitung, 08.07.2015. [online]. Zugriff am: 2. Juli 2016. Verfügbar unter: http://www.nzz.ch/digital/online-lexikografen-wuehlen-im-staub-der-archive-1.18576706.

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Gassert, Hannes; Laux, Christian; Golliez, André; Aschwanden, Cécile (2011): Open Government Data für die Schweiz: Ein Manifest. [online]. Zugriff am: 17. Juli 2016. Verfügbar unter: http://opendata.ch/files/2011/06/OGD-Manifest-Schweiz-1.0.pdf.

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Pohl, Adrian; Danowski, Patrick (2013): Linked Open Data in der Bibliothekswelt: Grundlagen und Überblick. In: Patrick Danowski und Adrian Pohl, Hg.: (Open) linked data in Bibliotheken. Berlin: de Gruyter Saur, (S. 1–44).

Stroeker, Natasha; Vogels, René (2012): Survey Report on Digitisation in European Cultural Heritage Institutions 2012. [online]. Zugriff am: 21 Juni 2016. Verfügbar unter: http://www.enumerate.eu/fileadmin/ENUMERATE/documents/ENUMERATE-Digitisation-Survey-2012.pdf.

Stroeker, Natasha; Vogels, René (2014): Survey Report on Digitisation in European Cultural Heritage Institutions 2014. [online]. Zugriff am: 21 Juni 2016. Verfügbar unter: http://www.enumerate.eu/fileadmin/ENUMERATE/documents/ENUMERATE-Digitisation-Survey-2014.pdf.

Stroeker, Natasha; Vogels, René; Nauta, Gerhard J; de Niet, Marco (2013): Report on the Enumerate Thematic Survey on Digital Collections in European Cultural Heritage Institutions 2013. [online]. Zugriff am: 21 Juni 2016. Verfügbar unter: http://www.enumerate.eu/fileadmin/ENUMERATE/documents/ENUMERATE-Thematic-Survey-2013.pdf.

Sunlight Foundation (2010): Ten Principles For Opening Up Government Information. [online]. Zugriff am: 29. Juni 2016. Verfügbar unter: http://sunlightfoundation.com/policy/documents/ten-open-data-principles/.

Swissuniversities (2015b): Programm SUK 2013-2016 P-2 "Wissenschaftliche Information: Zugang, Verarbeitung und Speicherung": Hauptstossrichtung Publikationen, Umsetzungsmassnahme EP-10, Digitalisierung, Analyse zur Anpassung der Strategie. [online]. Zugriff am: 23. April 2016. Verfügbar unter: https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Organisation/SUK-P/SUK_P-2/SUK_P-2_StrategieDigitalisierung_Analyse_DE.pdf.

Terras, Melissa (2015): Opening Access to Collections: the Making and Using of Open Digitised Cultural Content. Information Review, 39 (5), S. 733–752. [online]. Zugriff am: 15. Juli 2016. Verfügbar unter: http://discovery.ucl.ac.uk/1469561/1/MelissaTerras_OpeningAccess_OIR.pdf.

Universität Freiburg (2016a): e-codices: Leitprinzipien. [online]. Zugriff am: 5. Juli 2016. Verfügbar unter: http://www.e-codices.unifr.ch/de/about/key_aspects.

von Gunten, Andreas (2016): Fotos aus dem Stadtarchiv Zürich: Ein Fall von Copyfraud? [online]. Zugriff am: 5. Mai 2016. Verfügbar unter: https://andreasvongunten.com/blog/fotos-aus-dem-stadtarchiv-zuerich-ein-fall-von-copyfraud/.

8.2 Interviews

Bertelmann, Bernhard: Interview. Am 2.6.2016. Kantonsbibliothek Thurgau.

Bider, Verena; Borer, Patrick: Interview. Am 8.6.2016. Zentralbibliothek Solothurn.

Ehrismann, Michael; Hotea, Meda; Wanger, Regina: Interview. Am 12.5.2016. ETH-Bibliothek.

Estermann, Beat: Interview. Am 13.6.2016. Telefoninterview.

Graf, Nicole: Interview. Am 16.6.2016. ETH-Bibliothek.

Nepfer, Matthias: Interview. Am 9.6.2016. Schweizerische Nationalbibliothek.

Regner, Franziska: Interview. Am 27.5.2016. ETH-Bibliothek.

Autor

Marco HUMBEL, CH-8536 Hüttwilen

m.humbel@hotmail.com


9 Anhang

9.1 Analyse der Plattformen mithilfe des Kriterienkataloges

Protokoll e-rara http://www.e-rara.ch/ [zuletzt geprüft am: 16.05.2016]

Kriterium Ergebnis
Persistente Identifier sind vorhanden - Titelaufnahmen verfügen über DOI-Link
- Für einzelne Bände oder Kapitel ist keine persistente Referenzierung möglich
Dokumente unterliegen mind. einer CC-BY-SA-Lizenz - Die Digitalisiate unterliegen keiner CC-Lizenz
- Eine kommerzielle Nutzung ist gemäss den Nutzungsbedingen nicht möglich
Verschiedene Dateitypen zum Download vorhanden - Von den Digitalisaten kann das PDF direkt heruntergeladen werden
- Für TIFF-Dateien ist die Kontaktierung der jeweiligen Bibliotheken nötig
Die Plattform verfügt über offene, standardisierte Schnittstellen und eine Dokumentation dieser - Eine OAI-Schnittstelle ist vorhanden
- Wie diese Schnittstelle benutzt werden kann ist nicht dokumentiert
Metadaten der Digitalisate sind unter einer gemeinfreien Lizenz veröffentlicht - Aus den Nutzungsbedingen geht nicht hervor, unter welchen Bedingungen die Metadaten genutzt werden können
Die Metadaten liegen in einem maschinenlesbaren Format vor - Über die OAI-Schnittstelle lassen sich die Metadaten in Dublin Core, METS, MODS und MARCXML beziehen
Gemeinfreien Werken wurden keine weiteren rechtlichen Einschränkungen hinzugefügt - Da es sich in der Regel um Digitalisate von gemeinfreien Werken handelt, wurden mit den jetzigen Nutzungsbedingungen rechtliche Einschränkungen hinzugefügt
In einem klaren Statement, beispielsweise in einer Policy, weist die Institution auf die gewünschte Nutzung der Digitalisate hin. - Ein Statement zur erwünschten Nutzung ist nicht vorhanden
- Das setzen von Links auf das Angebot wird erwünscht
Die Nutzungsbedingungen sind einfach einsehbar - Auf die jeweiligen Nutzungsbedingen der Teilbestände wird klar hingewiesen.
Die Nutzer können sich auf der Plattform miteinbringen - Für Nutzer gibt es auf der Plattform keine Möglichkeit etwas beizutragen

Protokoll e-pics http://www.e-pics.ethz.ch [zuletzt geprüft am 18.05.2016]

Kriterium Ergebnis
Persistente Identifier sind vorhanden - Je nach Bestand: Bildarchiv online und den alte und seltene Drucke sind DOI-Links zu jedem Digitalisat verfügbar. Direktlinks zu den Einzeldigitalisaten, bei Tiere, Pflanzen und Biotope, Abteilung Services, Fototstiftung Schweiz, Rostpilze der Zürcher Herbarien, beim Max-Archiv ebenfalls, diese sind nicht funktionsfähig (Stand 18.05.2016). Keine Links zum Referenzieren sind beim Kunstinventar und der Sammlung Sternwarte vorhanden. Ein Direktlink bei der Erdwissenschaftlichen Sammlung ist auf Bestandesebene vorhanden
Dokumente unterliegen mind. einer CC-BY-SA-Lizenz - Wenn möglich sind die Digitalisate unter CC-BY-SA lizenziert oder als gemeinfrei markiert
Verschiedene Dateitypen zum Download vorhanden - Der Download ist im JPG- (Mittel, Original), TIFF-Format und in einer Webauflösung (1024x768) möglich
Die Plattform verfügt über offene, standardisierte Schnittstellen und eine Dokumentation dieser - Eine RESTful Schnittstelle und eine Dokumentation dazu ist vorhanden (Anfrage war nötig)
Metadaten der Digitalisate sind unter einer gemeinfreien Lizenz veröffentlicht - Bei Download eines Digitalisats, werden die Metadaten mitgeliefert. In den Nutzungsbedingungen ist aber nicht ersichtlich, unter welcher Lizenz diese stehen
Die Metadaten liegen in einem maschinenlesbaren Format vor - Über die Schnittstelle werden die Metadaten im JSON-Format geliefert
Gemeinfreien Werken wurden keine weiteren rechtlichen Einschränkungen hinzugefügt - Gemeinfreien Werken wurde keine weiteren rechtlichen Einschränkungen hinzugefügt
In einem klaren Statement, beispielsweise in einer Policy, weist die Institution auf die gewünschte Nutzung der Digitalisate hin - In ihren Nutzungsbedingungen erwünscht das ETH-Bildarchiv, das Setzen eines DOI-Links
- Bei einer Publikation muss der korrekte Bildnachweis angeben werden
- Wird ein Bilddokument veröffentlicht, ist ein kostenloses Belegexemplar erwünscht
Die Nutzungsbedingungen sind einfach einsehbar - Auf die jeweiligen Nutzungsbedingen der Teilbestände wird klar hingewiesen
Die Nutzer können sich auf der Plattform miteinbringen - Unter der Rubrik Wissen Sie mehr, haben Nutzer die Möglichkeit sich selbst einzubringen

Protokoll Solothurnische Ikonographie auf Wikimedia Commons https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Category:Media_contributed_by_Zentralbibliothek_Solothurn&oldid=178638912

[zuletzt geprüft am 06.06.2016]

Kriterium Ergebnis
Persistente Identifier sind vorhanden - Mithilfe den Tools kann ein Permanent Link erzeugt werden
Dokumente unterliegen mind. einer CC-BY-SA-Lizenz - Die Digitalisate sind unter Public Domain verfügbar
Verschiedene Dateitypen zum Download vorhanden - Ein Download ist im TIFF und JPG-Format möglich
Die Plattform verfügt über offene, standardisierte Schnittstellen und eine Dokumentation dieser - Wikimedia Commons verfügt über eine API-Schnittstelle
- Es besteht eine ausführliche Dokumentation
Metadaten der Digitalisate sind unter einer gemeinfreien Lizenz veröffentlicht - Aus den Lizenzbedingungen geht nicht hervor, wie die Metadaten verwendet werden dürfen
Die Metadaten liegen in einem maschinenlesbaren Format vor - Die Metadaten sind im JSON oder XML-Format verfügbar
Gemeinfreien Werken wurden keine weiteren rechtlichen Einschränkungen hinzugefügt - Da die Digitalisate einer gemeinfreien Lizenz unterliegen, wurden keine weiteren rechtlichen Einschränkungen hinzugefügt
In einem klaren Statement, beispielsweise in einer Policy, weist die Institution auf die gewünschte Nutzung der Digitalisate hin - Kein Statement oder Policy weist auf die gewünschte Nutzung der Digitalisate hin
Die Nutzungsbedingungen sind einfach einsehbar - Die Nutzungsbedingungen sind klar ersichtlich
Die Nutzer können sich auf der Plattform miteinbringen - Durch die Struktur von Wikimedia kann jeder sein Wissen miteinbringen
- Hinweise und Anmerkungen zu Korrekturen sind explizit erwünscht

Protokoll e-codices http://www.e-codices.ch/de

[Zuletzt geprüft am 24.05.16]

Kriterium Ergebnis
Persistente Identifier sind vorhanden - Jede Titelaufnahme verfügt über einen DOI, einen Permalink und über eine IIIF Manifest URL
Dokumente unterliegen mind. einer CC-BY-SA-Lizenz - Die Dokumente unterliegen einer CC-BY-NC Lizenz
- Bei kommerziellen Zwecken bedarf es der Quellenangabe und der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Bibliothek
Verschiedene Dateitypen zum Download vorhanden - Die Digitalisate lassen sich in verschiedenen JPG-Auflösungen und PDF A4 herunterladen
- Für Publikationen können TIFF-Dateien erworben werden
Die Plattform verfügt über offene, standardisierte Schnittstellen und eine Dokumentation dieser - E-Codices verfügt über eine OAI-Schnittstelle
Metadaten der Digitalisate sind unter einer gemeinfreien Lizenz veröffentlicht - Die unter der OAI-Schnittstelle zur Verfügung gestellten Metadaten und Vorschaubilder der Digitalisate sind gemeinfrei
Die Metadaten liegen in einem maschinenlesbaren Format vor - Die Metadaten liegen im Dublin Core-Standard vor
Gemeinfreien Werken wurden keine weiteren rechtlichen Einschränkungen hinzugefügt - Durch die CC-BY-NC Lizenz wurde gemeinfreien Werken eine rechtliche Einschränkung hinzugefügt
In einem klaren Statement, beispielsweise in einer Policy, weist die Institution auf die gewünschte Nutzung der Digitalisate hin - Es ist kein Statement vorhanden
Die Nutzungsbedingungen sind einfach einsehbar - Die Nutzungsbedingungen sind gut auffindbar und dokumentiert
- Die genaue Lizenzierung der Metadaten ist etwas verwirrend
Die Nutzer können sich auf der Plattform miteinbringen - Auf e-Codices haben interessierte Nutzer die Möglichkeit, sich mit Annotationswerkzeugen miteinzubringen

Protokoll opendata.swiss https://opendata.swiss/de/organization/schweizerische-nationalbibliothek-nb

[Zuletzt geprüft am 07.06.16]

Kriterium Ergebnis
Persistente Identifier sind vorhanden - Persistente Identifier sind nicht vorhanden
Dokumente unterliegen mind. einer CC-BY-SA-Lizenz - opendata.swiss verwendet eigenes System zur Kennzeichung der Nutzungsbedingungen
- Die Daten sind als gemeinfrei lizensiert
Verschiedene Dateitypen zum Download vorhanden - Die Digitalisate lassen sich im JPG-Format herunterladen
Die Plattform verfügt über offene, standardisierte Schnittstellen und eine Dokumentation dieser - opendata.swiss verfügt über eine API-Schnittstelle. Die Daten von Helveticat und der Bibliographie der Schweizergeschichte sind auf Anfrage über OAI-PMH erhältlich
- Zu den Schnittstellen und ausgebenden Formaten besteht eine ausführliche Dokumentation
Metadaten der Digitalisate sind unter einer gemeinfreien Lizenz veröffentlicht - Die Metadaten können ohne Einschränkung verwendet werden
Die Metadaten liegen in einem maschinenlesbaren Format vor - Die Metadaten lassen sich bei opendata.swiss in MARCXML beziehen. Den Digitalisaten liegen jeweils die Metadaten in einem XML-File bei
- Bei Helveticat und der Bibliographie der Schweizergeschichte liegen die Metadaten in MARC 21 vor
Gemeinfreien Werken wurden keine weiteren rechtlichen Einschränkungen hinzugefügt - Gemeinfreien Daten wurden keine weiteren rechtliche Einschränkung hinzugefügt
In einem klaren Statement, beispielsweise in einer Policy, weist die Institution auf die gewünschte Nutzung der Digitalisate hin - In der Open Data Strategie der National Bibliothek wird eine Quellenangabe empfohlen
Die Nutzungsbedingungen sind einfach einsehbar - Die Nutzungsbedingungen sind klar ersichtlich. Mit der Verwendung von CC-Lizenzen wären sie aber klarer und eindeutiger
Die Nutzer können sich auf der Plattform miteinbringen - Eigenerstellte Anwendungen können auf der Seite publiziert werden

  1. Die Bachelor Thesis ist verfügbar unter: http://www.htwchur.ch/uploads/media/CSI_86_Humbel.pdf. Zugriff am: 27. März 2017

  2. Anmerkung des Autors: Seit dem 01.12.16 unterliegen die Digitalisate bei e-rara wo immer möglich der Public Domain Mark 1.0 oder der CC BY-SA 4.0-Lizenz. ETH-Bibliothek (2016): Open Data jetzt auch bei gedruckten und handschriftlichen Quellen. [online]. Zugriff am: 6. Dezember 2016. Verfügbar unter: http://www.library.ethz.ch/de/Ueber-uns/Aktuell/Open-Data-jetzt-auch-bei-gedruckten-und-handschriftlichen-Quellen.