Landesarchäologie: im Dienste des Bürgers oder umgekehrt? Gedanken aus der Praxis in Brandenburg

  • Thomas Kersting (Autor/in)

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Abstract

Thema ist die Funktion der Archäologischen Denkmalpflege als „Schnittstelle“ zur gesellschaftlichen Realität, in der Bürger im Zuge gesetzlicher Verpflichtungen mit den Anforderungen der Landesarchäologie konfrontiert werden, und im Rahmen der Verursacherhaftung bzw. der verpflichtenden Wirkung von Eigentum mitwirken müssen.
Aufgabe des Fachamtes ist es dabei, nicht bei der gesetzlich geforderten Aufgabe des Bodendenkmal-Schutzes stehen zu bleiben, sondern sich dem gesellschaftlichen Ziel einer Stiftung von Identifikation zu stellen. Diese kann um so eher erreicht werden, wenn nicht nur Mitwirkung eingefordert wird, sondern auch echte Teilhabe an der Landesarchäologie ermöglicht wird. Auch dies ist in Brandenburg gesetzliche Aufgabe des Fachamtes, in Form der Förderung der Ehrenamtlichen Mitarbeit. Parallel dazu greifen gesetzliche Regelungen die eine vermehrte Offenlegung von Kulturgütern fordern, der sich das Fachamt stellt.
Wenn es gelingt, das „Öffentliche Interesse“ am Bodendenkmalschutz, das das Fachamt vertritt, mit dem vorhandenen „Interesse der Öffentlichkeit“ an Archäologie zu verknüpfen, wird im Idealfalle ein besserer Schutz archäologischer Denkmale auch und gerade durch Öffentlichkeit erreicht

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Veröffentlicht
2013-03-11
Sprache
de
Schlagworte
Öffentliches Interesse, Interesse der Öffentlichkeit, Identifikationsstiftung, Ehrenamtlichen Mitarbeit, Schutz archäologischer Denkmale, Archäologie, DGUF Tagung 2012, DGUF AK Archäologie im Schulbuch, Bodendenkmalpflege