Baudenkmal – Geschichtsdenkmal – Nationaldenkmal Konservatorische Überlegungen zum Umgang mit dem Brandenburger Tor

  • Frank Pieter Hesse (Autor/in)

Abstract

Anlässlich der laufenden Restaurierung des Brandenburger Tores wurde von verschiedener Seite unter Bezugnahme auf die Antikenrezeption seiner Entstehungszeit ein weißer Anstrich gefordert, wie er kurze Zeit nach der Fertigstellung bis 1804 bestanden hatte. Dieses Schlüsselbauwerk des preußischen Klassizismus ist jedoch von wesentlichen Ereignissen der deutschen Geschichte gezeichnet, sodass heute nicht mehr jenes ?idealisch leuchtende? Bauwerk des beginnenden preußischen Klassizismus vorliegt, sondern ein vielschichtiges Gebilde, dessen aktuelle Form unter anderem den Folgen des Zweiten Weltkrieges mit der deutschen Teilung geschuldet ist. Für deren Überwindung ist es zum Symbol heutiger nationaler Bedeutung geworden. In dieser Bedeutung als deutsches Nationaldenkmal und dem damit verbundenen steinsichtigen Erscheinungsbild hat sich das Tor in das historische Gedächtnis und die gesellschaftliche Wahrnehmung eingeprägt und das Berlin- und Deutschlandbild in aller Welt nachhaltig bestimmt. Dieser Denkmal- und Bedeutungsüberlieferung haben Restaurierungsmaßnahmen der Gegenwart Rechnung zu tragen. Eine Weißfassung würde den Sinngehalt des Bauwerkes auf das Preußen Friedrich Wilhelm II. reduzieren und damit der historischen Bedeutung für die spätere Geschichte und die Popularisierung des Denkmals als patriotisches Symbol nicht gerecht. Die Idee eines weißen Anstrichs wäre also im historischen Sinne geradezu antiaufklärerisch. Der aktuell vorgebrachte Einwand, die neue Bebauung des Pariser Platzes vereinnahme in ihrer Farbigkeit das Brandenburger Tor, ignoriert, dass die Bauherrenschaften an eine Gestaltungsverordnung gebunden waren, welche sich aus dem Material- und Farbkanon des Brandenburger Tores ableitete, und er verkennt, dass die Architekturform des Tores sich einer solchen Vereinnahmung heute so wirkungsvoll verweigert wie im 19. Jahrhundert. Auch unter rein technisch-restauratorischer Betrachtung bringt eine Weißfassung das Tor nicht näher an das Ziel seiner denkmalwürdigen Erhaltung. Die dafür notwendige Oberflächenüberarbeitung fügte dem Bauwerk nach den Materialverlusten durch Krieg und Nachkriegszeit einen nicht wieder gut zu machenden Schaden zu. Alle (bau-)geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründe sprechen daher für die Beibehaltung der Steinsichtigkeit.

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