Problemstellungen in der Auseinandersetzung zwischen Gartendenkmalpflege und Naturschutz

Vortrag gehalten im Rahmen der Facharbeitsgespräche des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums am 29.08.2001

  • Uta Schaubs (Autor/in)

Abstract

(Garten-) Denkmalschutz und Naturschutz stehen sich nach den gesetzlichen Vorgaben gleichrangig gegenüber. In der Praxis überschneiden sich die Kompetenzbereiche beider Fachbereiche und ziehen so Missverständnisse und oft unüberwindbares Misstrauen zwischen den jeweils zuständigen Behörden nach sich. Gemeinsame Wurzeln von Naturschutz und Gartendenkmalpflege, gesetzliche Grundlagen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede, konkrete Konflikte und einige Vorschläge zu deren Beseitigung sollen im Folgenden aufgezeigt werden. Naturschutz und Gartendenkmalpflege haben ihre gemeinsamen Wurzeln in dem sich verändernden Verhältnis des Menschen zur Natur während der Epoche der Aufklärung und dem erwachenden geschichtlichen Bewusstsein zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch die Zielstellung der deutschen Heimatschutzbewegung beinhaltete die Erhaltung der gebauten und der natürlichen Umwelt. Eine Trennung der beiden Disziplinen entstand erst mit methodischen Differenzierungen, der Spezialisierung im Rahmen der Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen sowie mit der Institutionalisierung und der damit verbundenen Einführung unterschiedlicher rechtlicher Instrumentarien. Aufgrund der verschiedenen Prioritäten, denen sich beide Disziplinen im Verlauf der weiteren Entwicklung verstärkt widmeten, entstanden Differenzen, die heute oft kaum überbrückbar scheinen. Im Folgenden sollen zunächst ausgewählte Bereiche der in Brandenburg geltenden gesetzlichen Grundlagen von Naturschutz und Gartendenkmalpflege betrachtet werden. Aus diesen und aus den unterschiedlichen Zielstellungen beider Disziplinen ergeben sich Gemeinsamkeiten und Unterschiede, die näher beleuchtet werden sollen. Aufgrund der Vorgaben des Grundgesetzes sind die für Deutschland allgemein gültigen Richtlinien des Naturschutzes im Bundesrecht verankert. Hingegen sind bekanntlich die kulturellen Fragen, unter denen auch die Denkmalpflege subsummiert ist, auf Landesebene geregelt. Meine Überlegungen zu Differenzen und potentiell gemeinsamen Handlungssträngen von Gartendenkmalpflege und Naturschutz erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen die Existenz von diesbezüglichen Problemen in der praktischen Arbeit der Gartendenkmalpflege aufzeigen und Denkanstöße liefern, die zu Kommunikation und Erfahrungsaustausch sowie zur gemeinsamen Findung von Lösungsansätzen zwischen beiden Fachbereichen anregen soll.

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