Das Denkmal als Gimmick in der Freizeitlandschaft

  • Nils Meyer (Autor/in)

Abstract

Die mit der politischen Wende 1990 einhergehende Welle tiefgreifender Um- und Neunutzungen denkmalgeschützter Objekte in den neuen Bundesländern betrifft auch in Mecklenburg-Vorpommern eine große Anzahl ländlicher Bauten. Zwei Beispiele aus den Gruppen der Herrenhäuser sowie den historischen Tourismuseinrichtungen sollen hier näher beschrieben werden. Besonders interessant sind diese Objekte, weil neben dem Baudenkmal auch die umliegende historische Kulturlandschaft von der Umnutzung betroffen ist, die in beiden Fällen zu einer postagrarischen Freizeitlandschaft umgestaltet wurde. Das kostengünstige Überangebot an hochkarätigen aber leerstehenden und sanierungsbedürftigen Denkmalen in strukturschwacher Gegend hat die Tendenz zu raumgreifenden Planungen in den letzten Jahren stark befördert. Diese können überwiegend einem sanften Kulturtourismus zugerechnet werden, der sich der Denkmalwerte der genutzten Gebäude und Landschaften bewusst ist. Insbesondere an den Mecklenburgischen Seen, aber auch an der Ostseeküste fanden erhebliche Investitionen in derartige Objekte statt. Befördert wird diese Entwicklung auch durch die Entdeckung des Denkmals als Wirtschaftsgut, das einer natürlichen Knappheit unterliegt, weil es nicht reproduzierbar ist. Von Investoren werden markante, imageträchtige Anknüpfungspunkte gesucht, die eine Umgestaltung für neue Nutzungen ermöglichen. Das Marketing für diese so verwendeten Anlagen arbeitet intensiv mit dem Bild des Denkmals im Sinne eines gimmicks , eines Verkaufsarguments, einer Werbestrategie. Substantielle Denkmalwerte werden allerdings häufig wenig hinterfragt oder berücksichtigt. Im Gegenteil: Sie werden wegen ihrer Sperrigkeit in der baulichen Behandlung und wegen einer gewünscht prägnanten, symbolhaften Außendarstellung oft als störend empfunden. Zugunsten eines vermeintlich marktfähigeren, einheitlichen Gesamtbildes erfolgen deshalb Anpassungen , die typologischen und strukturellen Ideen der ursprünglichen Anlagen zuwiderlaufen. Vereinheitlichungen oder marktgerechte Überformungen betreffen nicht nur einzelne Gebäude oder Ensemble, sondern in zunehmendem Maße auch die umgebenden, den Denkmalwert mit konstituierenden Freianlagen und Landschaften.

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