Behindert Kategorisierung die Denkmalpflege? Erfahrungen aus der DDR

Vortrag anlässlich des Symposiums «Nachdenken über Denkmalpflege» (Teil 4): «Nur die Prachtstücke? – Kategorisierung in der Denkmalpflege», Berlin, 2. April 2005

  • Peter Goralczyk (Autor/in)

Abstract

Die Kategorisierung des Denkmalbestandes in eine zentrale Liste, in Bezirks- und Kreislisten nach dem Denkmalschutzgesetz der DDR von 1975 hat die Denkmalpflege nicht wirklich behindert. Der Grund für die Defizite in der Denkmalpflege waren vielmehr wirtschaftliche Orientierungen, die Erhaltungsarbeiten am gesamten Altbaubestand, darunter auch an den Denkmalen, stark einschränkten. Die Denkmallisten, bezogen auf die drei Ebenen der wirtschaftlichen Planung Ministerrat, Bezirke und Kreise waren vielmehr ein Versuch, den Verwaltungen auf den verschiedenen Ebenen Denkmalgruppen und damit Verantwortungsbereiche in der Denkmalpflege zuzuordnen, um die Aufgabe der Erhaltung auf breitere Schultern zu verlagern. Die Denkmalpflege sollte so auch besser in das Organisationsgefüge des Staates eingebunden werden. Im Bewusstsein der Öffentlichkeit waren die Listen und die damit verbundene Hierarchie in der Bewertung nicht sehr präsent. Als schützenswert wurde der gesamte Bestand betrachtet, unabhängig davon, auf welcher Liste er verzeichnet war. Der Schutz sollte gerade nicht nur auf die traditionell herausgehobenen Bauten und Denkmalbereiche beschränkt sein, auch wenn das sicher ein Ziel der wirtschaftsleitenden staatlichen Organe war. Erfassung und Publikation der Denkmale durch das Institut für Denkmalpflege erfolgten ohne eine Kategorisierung, auch ohne Rücksicht darauf, welche Objekte dann in die Listen aufgenommen wurden. Gekennzeichnet, ohne Kategorisierung, wurden die in den drei Listen verzeichneten Objekte. Der über Jahrzehnte praktizierte Grundsatz, die Feststellung des Denkmalwertes, die Unterschutzstellung von den Erhaltungsmöglichkeiten zu trennen, blieb gültig. Das Verfahren der Unterschutzstellung war jedoch gebunden an die Zustimmung durch die staatlichen Organe. Diese war zwar stärker von politischen Interessen bestimmt, die Registrierung erfolgte aber auch hier, ohne auf die tatsächliche Erhaltungsmöglichkeit Rücksicht zu nehmen. Das Prinzip der Trennung von Bewertung und Erhaltungsmöglichkeit hat sich langfristig bewährt. Mit ihm wurden zuletzt nach der Wende 1989/90 die Altstädte in den neuen Ländern gerettet. Es sollte auch in Zeiten geringerer Mittel und einer schwächer werdenden Akzeptanz der Denkmalpflege nicht aufgegeben werden.

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