Vom Künstlerhaus zum Museum – ein Fall für die Denkmalpflege?
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Abstract
Denkmalpflege erforscht das bauliche Kulturerbe, um es möglichst intakt zu erhalten und unbeschädigt an künftige Generationen weiterzugeben. Im Gegensatz zu Schriftstellern und Musikern sind bildende Künstler in Atelier und Wohnung bereits durch ihre Werke unmittelbar anschaulich, der Ausstellungsgestus daher schon vor der Musealisierung oft präsent. Daher soll im Personenmuseum oft nicht bloß die Biografie der Bewohner veranschaulicht, sondern auch das bildnerische Werk des Künstlkers paradigmatisch vorgestellt werden. Zwischen dem kuratorischen Desiderat nach bestmöglicher Ausstellung von Künstlerhaus und Kunstwerken, und dem konservatorischen Mandat, das Künstlerhabitat als historisches Dokument unversehrt zu erhalten, kommt es bereits bei der Musealisierung zu Zielkonflikten. Für den dauerhaften Erhalt eines Gleichgewichts zwischen Kuratierung des Künstlerhauses - mit den Schwerpunkten zum Betrachter und der Anpassung an Ausstellungsbedürfnisse - und der nachhaltigen Konservierung wäre wohl ein «Standardprotokoll» interdisziplinärer Zusammenarbeit unter Beteiligung der Denkmalpflege unverzichtbar. Viele Künstlerhäuser werden allerdings als Gegenstand der Denkmalpflege gar nicht wahrgenommen, weil sie durch das Raster des Inventars fallen. Die Problemkreise werden an überwiegend schleswig-holsteinischen Fällen skizziert: im Mittelpunkt stehen die von Wenzel Hablik (1881-1934) und Elisabeth Lindemann-Hablik (1879-1960) gestalteten Räume des eigenen Wohn- und Atelierhauses in Itzehoe, in denen sich die radikale Entwicklung der Frühmoderne von 1917 bis 1934 in komplexer zeitlicher Schichtung entfaltet.
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