Denkmalschutz jenseits hoheitlichen Verwaltungshandelns
Vortrag anlässlich des Symposiums «Nachdenken über Denkmalpflege» im Haus Stichweh, Hannover am 3. November 2001
Identifier (Artikel)
Abstract
Als Dieter Hoffmann-Axthelm jüngst in seinem provokanten Gutachten zur Denkmalpflege deren Entstaatlichung forderte, gab es aus dem Lager der Denkmalpflege und ihrer engsten Verbündeten einen entrüsteten Aufschrei gerade als ob allein staatliches Handeln der Garant für den Erhalt der Denkmallandschaft sei. Sicherlich ist staatliche Verantwortung für das kulturelle Erbe in einem Kulturstaat unverzichtbar aber kann und muss der Staat deshalb alles selbst in die Hand nehmen? Ist die ausschließlich staatlich-hoheitliche Verfasstheit dieses wichtigen kulturpolitischen Bereichs tatsächlich die ultima ratio? Der allgemeine Aufschrei verdeckte doch viel mehr, dass der Staat längst selbst durch Personal- und Mittelkürzung, Gesetzesnovellierung, Deregulierung, Verkauf eigener Denkmalbestände etc. seinen Rückzug auf diesem Gebiet organisiert. Die hoheitliche Denkmalverwaltung ist auf dem absterbenden Ast und muss sich nach neuen Partnern und Mitteln umschauen, die die Erhaltung der Denkmallandschaft jenseits bzw. zusätzlich zur klassischen Hoheitsverwaltung gewährleisten können. Wenn es nicht gelingt, die Verantwortung für die Denkmalerhaltung neu und auf mehr Schultern zu verteilen als bisher, dann wird sich das, was Hoffmann-Axthelm als Verelendungsstrategie des staatlichen Rückzugs formuliert, unter der Hand quasi naturwüchsig durchsetzen.
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