Zur Problematik der Denkmalpflege bei Bauten der 1960er und 1970er Jahre. Eine Bestandsaufnahme

  • Mark Escherich (Autor/in)

Abstract

Für die behördliche Denkmalpflege, will sie sich überhaupt der Aufgabe 1960er- und 1970er-Jahre-Architektur stellen, bleibt vor allem die Auswahl ein großes Problem. Anders als bei den älteren Gegenständen, bei denen meist Zeiträume von Jahrhunderten zu einer natürlichen Selektion führten, hat dieser Prozess für die Bauten der 1960er und 1970er Jahre gerade erst begonnen. Offensichtlich kann hier nur die Forschung die schützenswerten Qualitätsträger erkennen helfen. Interessant sind hierbei jene Bauten, die spezifische Stellungen innerhalb der gestalterischen, funktionellen und technischen Entwicklungslinien - gewissermaßen Umbruchstellen - einnehmen. Für den praktischen Umgang mit dem als Denkmal erkannten Bau sollte auch hier der Fortbestand der Nutzung oberstes Ziel zu sein. Zugeständnisse am Erscheinungsbild sind oft vertretbar, wie am Beispiel des Muster- und Experimentalbau in Weimar aufgezeigt wurde. Auch wenn ein unvoreingenommener, das gesamte Spektrum architektonischer Hinterlassenschaften der DDR anerkennender Umgang auch zukünftig wünschenswert ist - allzu viel Hoffnung sollte nicht aufkommen. Auch die jüngste Meldung aus dem thüringischen Landesdenkmalamt ist eher ernüchternd: Die bekannte, erste Nachkriegs-Neubauernsiedlung Großfurra-Neuheide bei Sondershausen - einst von unzweifelhaftem Denkmalwert - wurde im Februar 2004 von der Denkmalliste gestrichen. In einer Pressemeldung heißt es: Die Behörde habe damit der Tatsache Rechnung getragen, dass das historisches Erscheinungsbild der Siedlung durch zahlreiche, ungenehmigte Veränderungen seitens der Eigentümer längst verloren sei. Alle Versuche, die Eigentümer zumindest zu einer Kompromisslösung zu bewegen, waren fruchtlos geblieben.

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