Schöne Geschichte? Ästhetische (Vor-) Urteile in der Denkmalpflege
Einführende Gedanken anlässlich des Symposiums «Nachdenken über Denkmalpflege» (Teil 5): «Schöne Geschichte? Ästhetische Urteile in der Denkmalpflege», Essen/Ruhr, 1. April 2006
Identifier (Artikel)
Abstract
Denkmalpflegerische Methodendiskussion kann nicht das Ästhetische als das Schöne, Angenehme und Gefällige zur zentralen Kategorie einer Denkmalpflege machen, die sich dann wieder ganz ungeniert "schöpferische" Denkmalpflege nennen dürfte. Notwendig ist aber eine dialektische Ästhetik in der Denkmalpflege, die sich mit allen Tatsachen der sinnlichen Wahrnehmungen abgibt und diese im Begriff hat eine Ästhetik, die um die Gleichzeitigkeit von Anziehung und Abstoßung im Akt der Wahrnehmung weiß und mit dieser Ambivalenz rational umzugehen versteht, insbesondere dann, wenn Substanzerhaltung unweigerlich ästhetische Konsequenzen für das Denkmal und damit gestalterische Probleme erzeugt. Diese wollen nicht beschwiegen, sondern erörtert werden. Daher ist es an der Zeit, den halbierten Begriff des Ästhetischen, der offensichtlich die in der Denkmalpflege übliche antiästhetische Abwehrhaltung provoziert hat, aufzubrechen und gewissermaßen um die dunkle Seite des Ästhetischen zu ergänzen.
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