50 Jahre Charta von Venedig – aktuell oder veraltet?
Ein Blick auf die Arbeit einer kommunalen Denkmalbehörde
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Abstract
In der Charta von Venedig aus dem Jahr 1964 sind international anerkannte Richtlinien für die Denkmalpflege formuliert (Vgl. die Fassung in der deutschen Übersetzung von 1989 auf der Grundlage des französischen und englischen Originaltextes. Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland, Arbeitsblatt 1). Diese Grundsätze sind als Grundlage in die nationalen Denkmalschutzgesetze eingeflossen. Am Beispiel einer Unteren Denkmalschutzbehörde soll dargestellt werden, inwieweit das Grundsatzpapier im Rahmen einer großstädtischen Denkmalpflege von Bedeutung ist.
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