Kategorisierung in der niederländischen Denkmalpflege
Vortrag anlässlich des Symposiums «Nachdenken über Denkmalpflege» (Teil 4): «Nur die Prachtstücke? - Kategorisierung in der Denkmalpflege», Berlin, 2. April 2005
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Abstract
Neben den Denkmalen der Gemeinden und Provinzen können durch das staatliche Denkmalschutzgesetz von 1961 bzw. 1988 auch Rijksmonumenten (staatliche Denkmale) ausgewiesen werden. Entsprechend existieren in den Niederlanden drei unterschiedliche Denkmalkategorien, die sich nach der Bedeutung der Denkmale (national, regional oder lokal) richten. Unabhängig hiervon führt der Rijksgebouwendienst (Staatliche Baubehörde) für die von ihm verwalteten Gebäude ein Denkmalregister mit zwei Wertigkeitsstufen von Denkmalen. Da Gemeinden und Provinzen nicht zur Unterschutzstellung verpflichtet sind, zeigt sich hier ein sehr heterogenes Bild. Dies betrifft sowohl die Ausweisungskriterien als auch das Engagement der Gemeinden und Provinzen: Einige sind seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege sehr aktiv, während andere gar keine Denkmale ausweisen. Bauten, die jünger als 50 Jahre sind, fallen nicht unter den staatlichen Denkmalschutz und können daher nur auf freiwilliger Basis durch die Gemeinden oder Provinzen geschützt werden. Der Schutz von jüngeren Denkmalen sowie von Denkmalen in Gemeinden ohne Denkmalverordnung ist damit rechtlich nicht abgedeckt. Die Grenzen zwischen einem Denkmal von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung sind fließend. Aktuelles politisches Ziel ist die Erarbeitung neuer und klarerer Ausweisungskriterien für staatliche Denkmale, womit nicht zuletzt auch niedrigere Denkmalzahlen angestrebt werden.
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