Formwandel und Körperwanderung in Rom – Vom Kardinalsgrabmal zum Kenotaph
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Abstract
Im folgenden Beitrag werden vier Entwicklungsstränge römischer Kardinalsgrabmäler im 16. Jahrhundert verfolgt, um sie am Ende zu einer Synthese zusammenzuführen: Während vor 1550 Grabmal und sterbliche Überreste noch eine Einheit bildeten, erfolgte im posttridentinischen Zeitalter ihre zunehmende Trennung. Päpstliche Dekrete und andere Quellen zeugen davon, dass Bestattungen der Leichname im Kirchenboden mehr und mehr eingeschränkt wurden. Darüber hinaus wird das sepulkrale Kardinalsporträt im Laufe der Entwicklung zwischen 1500 und 1600 immer belebter: Zuerst bildete sich der Demigisant heraus, ab 1550 setzte sich dann die Porträtbüste durch. Zudem entwickelte sich die Grabmalsarchitektur linear vom Nischengrabmal zum Säulenädikula-Grabmal. Letzteres trat erst nach 1550 auf und eroberte in den folgenden Jahren die römische Sepulkrallandschaft. In der posttridentinischen Zeit blieb dieses Architekturmotiv ansonsten allein der Altararchitektur vorbehalten. Die Beobachtungen führen schließlich zu der Synthese, dass das posttridentinische Kardinalsgrabmal ein Altargrabmal ist, das zudem mit der belebten Porträtbüste angereichert wurde. Das Grabmal entwickelte sich formal offenbar zum Ort der Transsubstantiation, bei der nicht die Wandlung der Hostie, sondern des belebten Porträts gemeint ist – umso mehr, als der Leichnam immer seltener mit dem Grabmal in örtlicher Verbindung steht (Zum Begriff der Transsubstantiation vgl. die Erklärungen in der Einleitung zum vorliegenden Tagungsband).
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