Die Geheimästhetik der Denkmalpflege: Kulturdenkmale als Findung und Erfindung

Vortrag anlässlich des Symposiums «Nachdenken über Denkmalpflege» (Teil 5): «Schöne Geschichte? Ästhetische Urteile in der Denkmalpflege», Essen/Ruhr, 1. April 2006

  • Clemens Kieser (Autor/in)

Abstract

Der aktuelle Denkmalbegriff ist eine Leistung der 1970er Jahre, er wird hier in seinem ideengeschichtlichen Kontext betrachtet. Noch immer gültig und schon immer kritisiert, verlangt der Denkmalbegriff die stetige Reflexion seiner Konkretisierung, denn er ist seinem Wesen nach leer. Dieses prinzipiell unabschließbare Unterfangen ist der Denkmalpflege zwingend aufgegeben, es erfordert immer wieder Wertung, die grundsätzlich ästhetische Wertung ist. Der Wertungsimperativ legitimiert jedoch das denkmalpflegerische Handeln und betrifft sowohl die Auswahl von Kulturdenkmalen, als auch den Umgang mit ihnen. Ästhetische Wertungen des Sozialsystems Denkmalpflege fußen auf einem Komplex grundsätzlicher Fragestellungen: Existieren Kulturdenkmale oder werden sie erfunden? Wie können denkmalpflegerische Wertungen Allgemeingültigkeit erlangen? Wie verhält sich eine gültige Wertung zur vorhandenen Bausubstanz? Sind ästhetische Urteile oder Handlungen in der Denkmalpflege «wissenschaftlich», oder sind sie mit einer «Ethik der Ästhetik» besser beschrieben? Gibt es bei aller Neutralität des Denkmalbegriffs schließlich nicht dennoch eine klandestine Inhaltsästhetik der Denkmalpflege?

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